Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.
Ehrenbreitsteiner Str. 5
80993 München
Deutschland
Tel.: 089 143409-0
Fax: 089 143409-19
E-Mail: info [at] dachtechnik.bayern
Zu den folgenden Themen erhalten Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge im Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.:
Mauern/Holz | Mauern, Anlegen von verschiedenen Mauerverbänden, Grundfertigkeiten im Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, Holzverbindungen herstellen | G-Dach 1 (2 Wo) |
Ziegel
Schiefer/ | Biberdeckungen mit Unterkonstruktion, Einlatten und Decken der Modellfläche in Doppel- und Kronendeckung mit Detailausbildung
Altdeutsche Schieferdeckung (ADD), Decken der ADD mit Fußgebinde, eingebundene Orte, First | G-Dach 2 (2 Wo) |
Flachdach | Flachdachabdichtung mit Bitumen- und Kunststoff- und Elastomerbahnen, Schichtenaufbau und Nahtverbindungen | G-Dach 3 (1 Wo) |
Fassade | Außenwandbekleidungen mit verschiedenen Unterkonstruktionen, Eindecken der Modellflächen in versch. Deckungsarten und Materialien (FZ, Schiefer) | G-Dach 4 (1 Wo) |
Holz | Werkzeuge und Holzbearbeitungsmaschinen kennenlernen, Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen („Maschinenkurs“) Teile eines Pfettendaches und einer Fachwerkwand anreißen, ausarbeiten und zusammenbauen unter Verwendung von elektronischen Handmaschinen | D-Dach 1 (2 Wo) |
Metall | Metallbleche bearbeiten (u. a. anreißen, zuschneiden, kanten, falzen, runden, bördeln, nieten), Dachrinnen und Regenfallrohre anbringen, Rinneneinlaufbleche verlegen, trauf- und firstseitige sowie seitliche Anschlüsse herstellen | D-Dach 2 (2 Wo) |
Energetische Maßnahmen | Wärmedämmung zwischen und auf den Sparren, Kombinationen, luftdichte Schichten und Anschlüsse, Zusatzmaßnahmen und Anschlüsse | D-Dach 3 (1 Wo) |
Dachdeckungen | Techniken der unterschiedlichen Dachdeckungen, Einteilung der Unterkonstruktion, Einteilen der Deckung, gehobene Detailausführungen, Einbauteile und Dachdurchdringungen | D-Dach 4 (1 Wo) |
Fassade | Wandflächen einteilen und mit FZ und Schiefer bekleiden, Herstellen von Anschlüssen, Herstellen von Abschlüssen | D-Dach 5 (1 Wo) |
Flachdach | Abdichtungstechniken mit Bitumen- und Kunststoff- und Elastomer-Bahnen sowie Flüssigabdichtung an belüfteten und nicht belüfteten Dächern, Naht- und Stoßverbindungen, An- und Abschlüsse, Dachdetails und Einbauteile, Bauwerksabdichtung, Dachbegrünung, Wärmedämmstoffe unter Dachabdichtungen | D-Dach 6 (2 Wo) |
Komplette Übersicht als pdf-Datei siehe hier: Infoblatt überbetriebliche Lehrgänge
im Juli 2023
mit Beginn Ihrer Ausbildung beginnt nun auch ein neuer Abschnitt in Ihrem Leben und die Anderen kommen ihrem Berufsziel Dachdecker/Dachdeckerin wieder ein Stück näher. Egal welche Variante zutrifft, wir möchten Sie mit diesem Schreiben zu der überbetrieblichen Ausbildung in unserem Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. im Schuljahr 2023/2024 herzlich begrüßen. Gerne vermitteln wir Ihnen in unseren überbetrieblichen Lehrgängen (ÜBL) die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zusammen mit dem Staatlichen Berufsschulzentrum Waldkirchen.
Die überbetrieblichen Lehrgänge sind neben der betrieblichen Ausbildung und der Berufsschule ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Ausbildung. Die einzelnen Lehrgänge werden auf die ganze Ausbildungszeit verteilt und sind der Klasseneinteilung und dem Beschulungsplan zu entnehmen. Eine weitere gesonderte Einladung zu den Kursen erhalten Sie per E-Mail, wenn uns Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist. Lediglich bei auf 2 Jahre verkürzter Ausbildungszeit erfolgt eine gesonderte Einladung zu den Grundkursen die insgesamt nachgeholt werden müssen. Die Lehrgänge und ihre Inhalte entnehmen Sie bitte der Übersicht der überbetrieblichen Lehrgänge. Viele weitere Informationen stehen unter www.dachtechnik.bayern bereit.
Die überbetriebliche Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker geregelt. Die Teilnahme an den Kursen zur überbetrieblichen Ausbildung ist Pflicht und Ihr Ausbildungsbetrieb hat Sie dazu freizustellen. Die Unterrichtszeit der ÜBL ist
Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Pausen 09:45 – 10:00 und 12:00 – 12:45 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Pause 09:45 – 10:00 Uhr
Vor Feiertagen endet der Unterricht um 15:00 Uhr.
Treffpunkt ist jeweils am Wochenbeginn im Eingangsbereich vor der Halle Holztechnik. Ihr Ausbilder führt Sie in Ihren Schulungsraum und zeigt Ihnen bei der ersten Anreise die Räumlichkeiten. Ihre Teilnahme an unseren Lehrgängen ist täglich und die Unterkunft wöchentlich am Abreisetag durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Die ÜBL bestehen aus theoretischem Unterricht in Klassenzimmern und praktischen Übungen in Werkstätten. Die Lehrgänge werden zu Blöcken zusammengefasst. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügten Haus- und Werkstattordnung des KPZ und die Liste Werkzeug und PSA.
Der Ausbildungsbetrieb erstattet die Kosten für die Anreise zum Beginn und die Abreise am Ende des Blocks sowie die Kosten für ÜBL und Unterbringung. Die dazwischen liegenden Heimfahrten, z. B. am Wochenende innerhalb eines Blocks, sind selbst zu tragen. Ein Block dauert 2 oder 3 Wochen.
Während des ersten überbetrieblichen Lehrgangs erhalten Sie einen Ausweis von uns, der dem Ausbildungsbetrieb nach jedem Block zur Unterschrift vorzulegen ist. Dieser Ausweis ist sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren und ist zu jedem Lehrgang mitzubringen. Bei Verlust des Ausweises muss ein Ersatz ausgestellt werden. Für die Erstellung eines Ersatzausweises ist eine Gebühr von 15,00 € zu bezahlen. Zusätzlich erhalten Sie kostenlose Unterlagen zu den einzelnen Lehrgängen, die von der SOKA-DACH gefördert werden und die ebenfalls zu jedem Lehrgang mitzubringen sind.
Die Lehrgänge dauern ein oder zwei Wochen. Pro Woche werden ab diesem Schuljahr 35,75 Zeitstunden in Wochen ohne Feiertagen unterrichtet. In Wochen mit gesetzlichen Feiertagen am Montag oder Freitag entsprechend kürzer und der Unterrichtsstoff wird in komprimierter Form vermittelt. Insgesamt sind 10 Lehrgänge mit einer Gesamtdauer von 15 Wochen zu absolvieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Übersicht zur überbetrieblichen Ausbildung.
Alle Fehlzeiten in den überbetrieblichen Lehrgängen werden von uns grundsätzlich dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt. Bei unentschuldigtem Fehlen während der überbetrieblichen Ausbildung darf der Betrieb die Ausbildungsvergütung für jede versäumte Stunde kürzen. Nach der tariflichen Regelung beträgt die Kürzung pro Stunde 1/169 der Ausbildungsvergütung.
Als Entschuldigung im Krankheitsfall gilt nur eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Selbstgeschriebene Entschuldigungen werden nicht akzeptiert. Bei anderen Fehlgründen (z. B. Beerdigung in der Familie, Pflege naher Angehöriger, eigene Hochzeit etc., siehe hierzu § 14 und § 15 Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk) sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Alle Fehlzeiten, gleichgültig ob entschuldigt oder unentschuldigt, sind nachzuholen. Sie werden daher in einem solchen Fall zur Nachholung des versäumten Unterrichts gesondert eingeladen. Wenn in einem Kurs zu viel Unterrichtszeit versäumt wurde, ist der Kurs vollständig und nicht nur die versäumten Tage zu wiederholen. Dies ist notwendig, um das Ausbildungsziel zu erreichen. In diesem Fall erfolgt ebenfalls eine gesonderte Einladung mit dem versäumten Kursinhalt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zu den überbetrieblichen Lehrgängen sind die für den theoretischen und praktischen Unterricht notwendigen Gegenstände mitzubringen. Das jeweils erforderliche persönliche Werkzeug und die eigene persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind abhängig vom jeweiligen Lehrgang und entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste. Den jeweiligen Kurs entnehmen Sie Ihrem Beschulungsplan.
Das Werkzeug ist nach dem Unterricht in die bereitstehenden Spinde einzuschließen. Werkzeug darf nicht in das KPZ-Wohnheim mitgenommen werden. Nach jedem Block ist der Spind zu leeren, so dass er den nachfolgenden Teilnehmern der überbetrieblichen Lehrgänge zur Verfügung steht. Nicht geleerte Spinde werden am Ende des Kalenderjahres und am Ende des Schuljahres geöffnet und die Inhalte entnommen. Die Inhalte stehen nur für kurze Zeit zur Abholung bereit und werden danach entsorgt. Es erfolgt dazu eine gesonderte Mitteilung an alle Auszubildende
In den Räumen für den praktischen Unterricht gelten die gleichen Bestimmungen für den Arbeitsschutz wie auf Baustellen. Wir werden daher auf das Tragen der PSA und angemessene Arbeitskleidung (lange Hosen) ganz besonders achten. In den Lehrgängen erhalten Sie eine sicherheitstechnische Unterweisung zu den im Lehrgang zu verwendenden Maschinen und Geräten. Die Unterweisung ist von Ihnen schriftlich zu bestätigen.
Während den ÜBL sind Sie durch den gesetzlichen Unfallversicherer Ihres Ausbildungsbetriebes (z. B. BG BAU) abgesichert. Sollten Sie während der ÜBL einen Arbeitsunfall erleiden und eine ärztliche Behandlung benötigen ist dies dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen. Der muss anhand Ihrer Schilderungen einen Unfallbericht erstellen. Dabei ist unerheblich, ob Sie durch den Unfall arbeitsunfähig werden oder den Unterricht nach ärztlicher Behandlung fortsetzen können. Unsere Ausbilder sind Ersthelfer und halten für kleinere Verletzungen Pflaster und Verbände für eine Erstversorgung vor.
Während der Ausbildung sind Ausbildungsnachweise zu erstellen, die vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert und bestätigt werden. Im Ausbildungsvertrag wurde festgelegt, ob die Ausbildungsnachweise schriftlich oder digital geführt werden. Natürlich können schriftliche Ausbildungsnachweise auch am PC erstellt, gespeichert und ausgedruckt werden. Über die Form der Ausbildungsnachweise entscheidet der Ausbildungsbetrieb.
Dazu wird von Ihnen gemäß Ausbildungsvertrag ein Berichtsheft geführt, das Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb als Papier- oder in elektronischer Fassung als App erhalten. Die Papier-Fassung kann bei uns erworben werden, eine App muss vom Ausbildungsbetrieb erworben werden. In dem Berichtsheft soll das Datum, die Baustelle und die Dauer eingetragen und die ausgeführten Tätigkeiten und die verwendeten Baustoffe möglichst genau beschrieben werden. Beispiele dazu finden Sie unter www.dachtechnik.bayern. Auch während den ÜBL und der Berufsschule ist das Berichtsheft zu führen. Es werden dazu Datum, Kurs und die im Unterricht behandelten Themen, Inhalte und Skizzen eingetragen. Das Berichtsheft, vorausgesetzt es wird wie oben beschrieben geführt, stellt eine gute Dokumentation Ihrer Ausbildung dar und vermittelt Ihrem Ausbildungsbetrieb Ihren schulischen Ausbildungsstand.
Das Berichtsheft ist regelmäßig vom Ausbildungsbetrieb auf Richtigkeit zu prüfen und durch Unterschrift bzw. elektronischer Signatur zu bestätigen. Die bestätigten Nachweise sind bei Zwischen- und Gesellenprüfung der Prüfungskommission entweder als Papierfassung oder als Ausdruck des elektronischen Berichtsheftes vorzulegen und werden bewertet. Ihr Ausbildungsbetrieb wird über die Bewertung informiert.
Die Zwischenprüfungen werden am Freitag im Anschluss an die ÜBL oder Berufsschulunterricht durchgeführt. Bei der Regelausbildungsdauer mit drei Jahren werden sie im 2. Ausbildungsjahr ab Februar durchgeführt. Bei zweijähriger Ausbildungsdauer wird die Zwischenprüfung im 3. Ausbildungsjahr durchgeführt. Es erfolgt eine gesonderte Einladung über den Ausbildungsbetrieb. Jeder Auszubildende einer Prüfungsgruppe mit den meisten Punkten in Theorie, Praxis und Berichtsheft wird mit einem Preis von 100,00 € belohnt. Der Betrag wird nach der Auswertung von den Prüfern ausgehändigt.
Die Gesellenprüfung wird gruppenübergreifend im Winter (bei verkürzter Ausbildungsdauer oder vorzeitiger Zulassung zur Gesellenprüfung) bzw. im Sommer am Ende des Schuljahres durchgeführt. Die Teilnahme an der Gesellenprüfung ist vom Ausbildungsbetrieb der KHS Cham rechtzeitig anzumelden. Die Termine für die Zwischen- und Gesellenprüfungen und die Kontaktdaten der KHS Cham sind unter www.dachtechnik.bayern unter den Punkten Die Bildung/Prüfungen/Dachdecker/Dachdeckerin eingestellt. Nach Zulassung zur Gesellenprüfung werden die Termine für den praktischen Prüfungsteil in Abhängigkeit vom betrieblichen Schwerpunkt und der Prüfungsnummer präzisiert. Informationen hierzu erhalten Sie von der KHS Cham.
Der ordnungsgemäße Ablauf der ÜBL und damit der Erfolg des Ausbildungsziels kann nur durch Einhaltung der Haus- und Werkstattordnung erreicht werden. Sie ist diesem Schreiben beigefügt. Zusätzlich sind den Anordnungen der Ausbildungsleitung, der Ausbilder oder den Verwaltungsfachkräften im Sekretariat Folge zu leisten. Dies beinhaltet insbesondere die pflegliche Handhabung des von uns gestellten Werkzeugs bzw. Maschinen und des Materialverbrauchs.
Verstöße gegen die Haus- und Werkstattordnung sowie den Anweisungen Ihres Betreuers können zum Ausschluss von der Schulungsmaßnahme führen. Grundsätzlich untersagt sind Drogen während den Lehrgängen und im Wohnheim und führen bei Verdacht zur Anzeige. Während den Lehrgängen und im Wohnheim ist der Genuss von Alkohol untersagt. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen (ab 18) gestattet. Sachbeschädigungen müssen ersetzt werden, mutwillige Beschmutzung wie z. B. Bespucken, Graffiti oder Materialzerstörung wird bestraft. Während der überbetrieblichen Ausbildung sind Sie Gast in Waldkirchen. Wir erwarten, dass Sie sich im schulischen wie auch im außerschulischen Bereich so verhalten, wie man es von Gästen erwartet.
Wie auch im Ausbildungsbetrieb ist der schonende Umgang mit Werkzeug und der sparsame Verbrauch von Material bei uns Pflicht. Unser Ziel ist es, das Material soweit möglich, mehrfach zu verwenden. Vorgehensweisen dazu erhalten Sie von den jeweiligen Ausbildern. Wenn diese Vorgehensweise vorsätzlich nicht beachtet wird, kann vom jeweiligen Ausbilder als disziplinarische Maßnahme eine Strafzahlung wegen mutwilliger Materialzerstörung angeordnet werden. Der Betrag entspricht nicht dem tatsächlichen Beschaffungswert des zerstörten Materials. Dieser Betrag ist noch am gleichen Tag beim jeweiligen Ausbilder zu bezahlen und der Erhalt wird von uns quittiert. Bei Bezahlung am nächsten Tag oder noch später werden Säumniszuschläge erhoben:
ab Folgetag | 2,50 € |
ab 2. Kurswoche | 5,00 € |
ab 3. Kurswoche | 7,50 € |
ab 4. Kurswoche | 10,00 € |
Bei der Halle Holztechnik stehen während der ÜBL für die tägliche Anfahrt keine Parkplätze für Sie zur Verfügung. Wenn Sie mit eigenem Wagen zur ÜBL anreisen stehen Ihnen Parkplätze beim Wohnheim und Parkplätze ohne zusätzliche Einschränkung (z. B. Mitarbeiter KPZ) neben der Halle Holztechnik zur Verfügung. Von uns wird keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge übernommen und geparkte Fahrzeuge ohne Parkberechtigung werden abgeschleppt. Durch die laufenden Baumaßnahmen der Generalsanierung können Zufahrt und Platzangebot ohne Vorwarnung eingeschränkt werden. Zusätzliche Parkplätze stehen im Bereich des WH Berufsschule oder als öffentliche Parkplätze in Waldkirchen zur Verfügung. Alle Entfernungen im Rahmen der Ausbildung sind so gering, dass auf die Benutzung des Wagens während der ÜBL verzichtet werden kann.
Zur Unterkunft gehört auch die Verpflegung, die im Speisesaal des benachbarten Wohnheims der Berufsschule eingenommen wird. Von Mo bis Do besteht dies aus Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Besondere Wünsche zu den Speisen wie z. B. aus religiösen Gründen oder Allergien sind bei der Anreise den Betreuern mitzuteilen. Am Freitag besteht die Verpflegung aus Frühstück und einem Lunchpaket des KPZ für die Heimreise. Tragen Sie sich dazu rechtzeitig in die Listen ein, die im BS-Wohnheim ausliegen. Das Lunchpaket besteht in der Regel aus Softdrink, Schokoriegel, saisonalem Obst und belegtem Brötchen.
Für die Abreise steht Ihnen die Schnellbuslinie 100 ab Waldkirchen zum Bahnhof Passau zur Verfügung. Wurde die Busfahrt für die Rückreise von Waldkirchen nach Passau noch nicht mit der Anreise bezahlt, so erhalten Sie von uns am Donnerstag kostenlos einen Einzelfahrschein gegen Unterschrift. Für die pünktliche Abfahrt ist es erforderlich, dass nach dem Frühstück die Koffer bereits gepackt und in dem WH BSZ bis zur Abreise zwischengelagert sind. Die Abfahrtszeiten in Waldkirchen entnehmen Sie bitte den gültigen Fahrplänen.
Manchmal läuft es im Betrieb nicht ganz rund und es kommt zu Meinungsverschiedenheiten. Sollten Konflikte nicht im Betrieb gelöst werden können kann der Lehrlingswart der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Dachdeckerinnung als Mediator für die betriebliche Auseinandersetzung kontaktiert werden. Der Lehrlingswart versucht auf der Basis des Ausbildungsvertrages und der damit verbundenen Regelungen eine Einigung zu finden. Warten Sie dabei nicht, bis sich eine Menge von Meinungsverschiedenheiten aufstauen und das Fass sprichwörtlich überläuft, sondern versuchen Sie Spannungen möglichst bald nach Auftreten zu lösen. Sie erhalten zu Beginn der Ausbildung auf ihrer DACHZUBI-Karte die Kontaktdaten. Natürlich kann auch der Ausbildungsleiter bzw. sein Stellvertreter nach Terminvereinbarung hier zur weiteren Vorgehensweise beraten. Wir wollen, dass Sie Ihre Ausbildung mit Erfolg abschließen und nicht vorzeitig die Ausbildung abbrechen.
Das war nun viel Information auf einmal und wir empfehlen Ihnen, dass Sie diese Informationen bei Ihren Ausbildungs-Unterlagen aufbewahren. Natürlich geben Ihnen unsere Ausbilder und unsere Mitarbeiter im Sekretariat in den dort angegebenen Öffnungszeiten gerne auf Nachfrage Auskunft. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und verbleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.
Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter
Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.
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im Juli 2023
freuen Sie sich schon jetzt auf moderne Zweibett- und Dreibett-Zimmer mit jeweils eigener Toilette und Dusche im Wohnheim des KPZ (WH KPZ), die Ihnen den Aufenthalt während den überbetrieblichen Lehrgängen (ÜBL) so angenehm wie möglich machen. Für die Freizeitgestaltung stehen Ihnen Fernsehräume, Tischtennis, Billard, Kicker, Fitnessraum etc. sowie eine leistungsstarke Glasfaser Verbindung als WLAN zur Verfügung. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Wohnheimordnung, die wir den Beschulungsunterlagen beilegen. Gerne sind Sie unser Gast, wenn Sie sich auch wie ein gern gesehener Gast verhalten.
Das Wohnheim verfügt über vier Stockwerke mit Haupteingang von der Bahnhofstraße, Club- und Mehrzweckraum, Teeküche, 60 Betten in 24 Zimmern a 22 m² sowie Räume zur Freizeitgestaltung, Verwaltung und Unterkunft Betreuer. Auf allen Stockwerken steht nach Registrierung WLAN zur Verfügung. Die Zimmer für die ÜBL sind mit zwei Betten, zwei Schreibtischen mit Stühlen, Einbauschränken, Dusche, WC und Waschtisch ausgestattet. Die Fenster sind Dreh-Kippfenster, die geöffnet werden können und einer Zwangslüftung zur Vermeidung von Feuchtigkeit- und Schimmelbildung. Wir bitten Sie, die Einrichtung und Ausstattung pfleglich zu behandeln. Wir werden uns vor Ihrer Abreise von dem ordnungsgemäßen Zustand überzeugen und bei Bedarf für mutwillige Zerstörungen, Graffiti o. ä. Schadenersatz geltend machen.
Das WH KPZ hat den Haupteingang in der Bahnhofstraße 23 in Waldkirchen und liegt unmittelbar neben dem Wohnheim der Berufsschule (WH BSZ) des Landkreises Freyung-Grafenau. Beide Wohnheime haben eine direkte Verbindung bei den der Freyunger Straße zugewandten Eingängen. Die Unterbringung im WH KPZ ist nur von Sonntag bis Freitag möglich.
In der Unterrichtszeit der ÜBL ist das WH KPZ geschlossen. Alle Mahlzeiten werden im Speisesaal des WH BSZ eingenommen.
Die Anreise ist am Sonntag von 18:00 bis 23:00 Uhr möglich. Bei Ankunft melden Sie sich bitte zuerst an der Anmeldung an. Bei der Anmeldung wird ein Schlüsselpfand von 15,00 € erhoben, das am Abreisetag wieder zurückbezahlt wird. Nach 23:00 Uhr ist eine Anmeldung nur in nachgewiesenen begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Hereinlassen Dritter oder anderer Teilnehmer durch Öffnen von Eingängen und Fluchtwegen ist nicht gestattet und gilt als Verstoß gegen die Hausordnung.
Im WHKPZ stehen Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung. Eigene Bettwäsche und Handtücher dürfen im WHKPZ nicht verwendet werden. Die Bettwäsche und Handttücher werden gegen Pfand von 10,00 € bei Ihrer Anreise ausgeteilt. Bei vollständiger, unbeschädigter Rückgabe am Abreisetag erhalten Sie das Pfand zurück.
Die Handtücher des KPZ dürfen nicht aus dem Wohnheim hinaus mitgenommen werden.
Mit gleicher Post erhalten Sie die Hausordnung des WH KPZ. Mehrfache Verstöße gegen die Hausordnung führen zum Ausschluss von der Unterkunft im WH KPZ für das restliche Schuljahr und die Unterbringung und Verpflegung ist auf eigene Kosten zu organisieren.
Auf dem Gelände unseres Wohnheims stehen nur eine geringe Anzahl Parkplätze im Eingangsbereich zur Verfügung, deren Befahrung nur bis 22:00 Uhr gemäß der Baugenehmigung möglich ist. Danach wird die Zufahrt gesperrt. Bei vollem Parkplatz oder Anreise nach 22:00 Uhr können Sie die Parkplätze neben unserer Halle Holztechnik benutzen. Sie können auch Parkplätze im Bereich des WH BSZ oder öffentliche Parkplätze auf eigene Kosten nutzen. Alle Entfernungen sind so gering, dass es sich lohnt auf die Benutzung des eigenen Wagens zu verzichten.
Die Abreise erfolgt am Freitag bis 07:30 Uhr. Bestellte Lunchpakete sind vor Unterrichtsbeginn im WH BSZ abzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.
Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter
Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.
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im Juli 2023
Sie beginnen nun Ihr letztes Ausbildungsjahr und Sie denken vielleicht aufgrund Ihrer guten schulischen Leistungen in der Berufsschule über eine Verkürzung der Ausbildungszeit nach. Eine Verkürzung der Ausbildung ist u. a. durch vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung möglich und muss bei der HWKNO beantragt werden. Voraussetzungen hierfür sind
Verwenden Sie für die Antragstellung ausschließlich das Formular der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz www.hwkno.de! Dem Antrag fügen Sie die o. a. genannten schriftlichen Bescheinigungen bei. Die Antragsfrist endet am 31.10. des Ausbildungsjahres. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Mindestausbildungszeit in Kombination der vorzeitigen Zulassung in Verbindung mit bereits gewährter Verkürzung durch berufliche Vorbildung. Die Mindestausbildungszeit im Dachdeckerhandwerk beträgt 18 Monate. In Abhängigkeit von der Klasseneinteilung und dem Beschulungsplan könnte sich bei vorzeitiger Zulassung dabei ergeben, dass Sie nicht an allen überbetrieblichen Lehrgänge (ÜBL) bis zur Gesellenprüfung im Februar bzw. März teilnehmen können. Das erhöht das Risiko, dass Sie die Gesellenprüfung nicht bestehen.
Wenn wir frühzeitig von Ihrem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung erfahren, könnten wir Sie einer anderen Klasse zuordnen und Sie so einladen, dass Sie an allen ÜBL teilnehmen können. Die Teilnahme an den ÜBL ist Voraussetzung zur Zulassung zur Gesellenprüfung. Sie erhöhen Ihre Chancen zum Bestehen, wenn Sie uns formlos bis zum 30.09. unseren Mitarbeiterinnen im Sekretariat mitteilen, ob Sie die vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.
Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter
Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und spätere Fassungen anerkannt.
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Juli 2023
Das Wohnheim des KPZ dient der Unterbringung der Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk in Bayern während den überbetrieblichen Lehrgängen (ÜBL). Das KPZ und das Wohnheim sind eingebettet in die Stadt Waldkirchen und den Landkreis Freyung-Grafenau. Das Zusammenleben mit den Bewohnern von Waldkirchen und den anderen Auszubildenden im Wohnheim erfordert gegenseitigen Respekt und Toleranz. In den vielen Jahren seit dem Beginn der Ausbildung im Dachdeckerhandwerk in Waldkirchen sind so viele Kontakte mit dem Bayerischen Dachdeckerhandwerk entstanden, so dass manche sogar von der Hauptstadt der Dachdecker in Bayern sprechen. Lassen Sie uns gemeinsam diese Zusammenarbeit weiter entwickeln. Dabei soll Freundlichkeit den Umgangston bestimmen und Vorurteile keinen Platz unter unserem Dach haben. Wir erwarten, dass auch Sie sich nach dieser Vorstellung verhalten.
Unsere Kontaktdaten
Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.
Wohnheim
Bahnhofstraße 23
94065 Waldkirchen
Tel. 08581 99991-90
Die Anreise ist am Vortag vor dem Lehrgangsbeginn von 18:00 bis 23:00 Uhr möglich. Bei Ankunft melden Sie sich bitte zuerst an der Anmeldung an. Wenn Sie nicht am Vortag anreisen melden Sie sich in den genannten Zeiten telefonisch bei der o.a. Nummer ab. Nach 23:00 Uhr ist eine Anmeldung nur in nachgewiesenen begründeten Ausnahmefällen (z. B. verspätete Züge) möglich. Melden Sie sich bei einer anbahnenden Verspätung in den genannten Zeiten bei der o. a. Nummer telefonisch. Verspätete Anreise ohne nachweisbare triftige Entschuldigung ist ein Verstoß gegen die Hausordnung. Ein Hereinlassen Dritter oder anderer Teilnehmer an der ÜBL durch Öffnen von Eingängen und Fluchtwegen ist nicht gestattet und ist ebenfalls ein Verstoß gegen die Hausordnung.
Ein Verstoß gegen die Hausordnung führt zur schriftlichen Mitteilung an Sie, ggf. den Erziehungsberechtigten, den Ausbildungsbetrieb und die Betreuer und droht den Ausschluss für den Rest des Schuljahres bei einem weiteren Verstoß an. Ein weiterer Verstoß führt zum Ausschluss vom WH KPZ und zu Hausverbot für den Rest des Schuljahres mit schriftlicher Mitteilung an Sie, ggf. den Erziehungsberechtigten, den Ausbildungsbetrieb und die Betreuer. Unterbringung und Verpflegung ist damit auf eigene Kosten zu organisieren. Dazu wird sich unser Wohnheimbeauftragter nach Rücksprache mit den Betreuern direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte auch im Klassenheft dokumentieren. Bei erwiesenen strafrechtlichen Vergehen erfolgt sofortiger Ausschluss ohne schriftliche Vorwarnung.
Die Betreuung im WH KPZ steht von Montag bis Donnerstag jeweils bis 08:30 Uhr und ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Am Freitag ist das Wohnheim bis 08:30 Uhr beaufsichtigt.
Bei der Anmeldung wird der Zimmerschlüssel, eine Bettwäsche- und eine handtuchgarnitur gegen ein Pfand von 25,00 € ausgehändigt.
Es ist keine mitgebrachte Bettwäsche mehr zulässig!
Bewahren Sie die Schlüssel gut auf, bei Verlust werden wir Ihnen den entstandenen Schaden für ggf. Auswechseln des Schlosses, neue Schlüssel und Schlüsselanhänger in Rechnung stellen. Die Bettwäsche und die Handtücher sind freitags komplett abzugeben, das Pfand wird bei Abreise am Blockende bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe ausbezahlt.
Wir erwarten, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten Zimmer und deren Ausstattung, sowie der Rest des Gebäudes und dessen Ausstattung pfleglich behandelt und nicht mutwillig verunreinigt oder beschädigt werden. Wir wären zufrieden, wenn Sie sich mit der gleichen Sorgfalt wie in Ihren eigenen Räumen verhalten würden.
Das Wohnheim ist nur für Auszubildende im Dachdeckerhandwerk. Andere Personen haben keinen Zutritt und dürfen auch nicht ins Heim gelassen werden. Besucher sind möglich, wenn diese bei den Betreuern angemeldet werden.
Jeder Bewohner hat sein Zimmer morgens in aufgeräumtem und gelüftetem Zustand zu hinterlassen und sein Bett selbst in Ordnung zu bringen. Der Zustand der Zimmer wird täglich in Ihrer Abwesenheit kontrolliert und ggf. von den Betreuern ein unaufgeräumter Zustand angemahnt. Da die Zimmer gereinigt werden stellen Sie bitte Ihre Taschen und Koffer auf die Einbauschränke (ca. 65 x 60), bzw. auf die Tische bei größeren Koffern. Die Zimmer werden in Ihrer Abwesenheit ggf. auch zu Wartung und Inspektion begangen.
Obwohl wir für eine wöchentliche Reinigung und Grundreinigung bei Abreise sorgen, möchten wir Sie zur Sauberkeit anhalten. Abfälle z. B. gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Zimmer sind täglich besenrein zu verlassen.
Ihr Werkzeug hat im Wohnheim nichts verloren und bleibt in den Spinden in den Werkstätten. Lediglich am An- und Abreisetag dürfen Sie es ins Wohnheim mitbringen. Das Werkzeug ist am Anreisetag in den spinden in Ebende 3 einzusperren. Das Tragen von Arbeitsschuhen und Arbeitskleidung im Wohnheim ist nicht gestattet. Hierfür stehen Spinde in den Umkleideräumen der Dachdeckerhalle zur Verfügung.
Das Beschmieren von Wänden und Gegenständen oder dessen Bespucken mögen wir ganz und gar nicht. Rechnen Sie damit, dass Sie solche Verunreinigungen selbst wegräumen bzw. wegputzen, oder wir Schadenersatz für dessen professionelle Beseitigung (z. B. bei Verstoß gegen das Rauchverbot) fordern. Gehen Einrichtungsgegenstände in die Brüche werden wir die auf Ihre Kosten ersetzen.
Das Sitzen auf Fensterbrettern, das Hinauswerfen von Gegenständen oder das Ein- und Aussteigen aus Fenstern ist nicht gestattet. Der Betrieb von selbst mitgebrachten Geräten mit Lautsprechern ist nur in Zimmerlautstärke gestattet. Zu laut betriebene Geräte werden kurzfristig eingezogen. Selbstverständlich erhalten Sie die Geräte bei Abreise wieder.
Nicht gestattet sind das Mitbringen, Lagern oder Betreiben von:
Es steht auf allen Stockwerken nach Registrierung WLAN zur Verfügung. Auch werden Sie verstehen, dass wir zum Jugendschutz geeignete Filter vorsehen werden.
Frühstück, Mittagessen und Abendessen erhalten Sie im Speisesaal des Wohnheims der Berufsschule (WH BSZ). Anforderungen an die Verpflegung, z. B. aus einer Religionszugehörigkeit oder wegen Lebensmittelallergie, geben Sie bitte bei der Anmeldung bei Anreise an. Die Essenzeiten dort sind:
Frühstück | Mo-Fr | 06:45 - 07:30 Uhr |
Mittagessen | Mo - Do | 11:45 - 12:30 Uhr |
Abendessen | Mo - Do | 17:45 - 18:30 Uhr |
Die Essenszeiten können während der Kontaktbeschränkungen abweichen oder gruppenweise versetzt werden. Beachten Sie die zusätzlichen Informationen der Ausbilder und der Aufsicht.
Nehmen Sie von dort keine Speisen, Geschirr oder Besteck mit auf das Zimmer. Im WH KPZ stehen Ihnen in Ebene 0 eine Teeküche und Getränkeautomaten zur Verfügung. Gehen Sie bitte pfleglich mit der Ausstattung um. Kennzeichnen Sie Ihre Lebensmittel im Kühlschrank und entfernen Sie diese alle vor Ihrer Abreise. Lagerung von Lebensmitteln im Kühlschrank nur in ungeöffnetem Zustand. Für eingestellte Lebensmittel werden wir nicht haften.
Es gibt mehrere Angebote für die Freizeitgestaltung u. a. Tischtennis, Billard, Kicker, Fitnessraum, etc. im WH KPZ. Informieren Sie sich dazu am schwarzen Brett oder befragen Sie dazu einen Betreuer. Verwenden Sie die zur Verfügung gestellten Artikel gemäß Ihrer Bestimmung und behandeln Sie sie pfleglich. Für mutwillige Zerstörung werden wir Schadenersatz fordern, übernehmen aber keine Haftung für die Nutzung der Freizeitangebote.
Das Haus und die Freizeiträume schließen um 22:00 Uhr. Es herrscht Zimmerruhe und der Betrieb von Stereoanlagen, Fernsehgeräten, Computer etc. ist nur in Zimmerlautstärke gestattet. Der Aufenthalt außerhalb des eigenen Zimmers nach diesem Zeitpunkt außer in Notfällen oder bei angekündigten Gemeinschaftsveranstaltungen (z. B. Übertragungen von Fußball-Länderspielen) ist nicht gestattet. Ab 24:00 Uhr herrscht strikte Nachtruhe.
Bis zum Alter von 16 Jahren haben sich die Teilnehmer ab 22:00 Uhr im Haus zu befinden. Bei Jugendlichen über 16 Jahre besteht Mittwoch die Möglichkeit bis 23:00 Uhr auszugehen. Erwachsene können Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis 24:00 Uhr ausgehen. Ausgang ist nur bei vorheriger Abmeldung bei der Aufsicht möglich.
Das Wohnheim ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist nur im Freien an den dafür ausgewiesenen Plätzen zulässig. Darüber hinaus dulden wir nur das Rauchen von Erwachsenen und beachten das Jugendschutzgesetz. Dies betrifft auch Rauchgeräte zum Verdampfen von Tabakzubereitungen und Nikotinlösungen.
Das Mitbringen, die Lagerung und der Genuss von alkoholhaltigen Getränken im Wohnheim oder dem zugehörigen Gelände sind untersagt. Trunkenheit im Wohnheim stellt einen Verstoß gegen die Hausordnung dar.
Verhalten mit strafrechtlicher Relevanz, insbesondere u. a.
sind untersagt. Sie werden von uns zur Anzeige gebracht. Sie ziehen im erwiesenen Fall Ausschluss aus dem WH KPZ und Hausverbot nach sich und Sie müssen sich künftig selbst unterbringen und verpflegen. Dafür können Sie keine Zuwendungen beim Ausbildungsbetrieb oder dem Förderer der ÜBL erhalten.
Ein Verweis bei Konsum kann durch Nachweis des eingestellten Drogenkonsums (Drogenscreening) und dem nachgewiesenen Besuch einer Drogenberatungsstelle rückgängig gemacht werden.
Reisen Sie stets mit Ihrer Versichertenkarte zu den ÜBL an. Vor dem Arztbesuch sind Erkrankungen während des Aufenthalts gegenüber der Aufsicht oder Ausbildern anzuzeigen. Teilen Sie uns das Ergebnis der Untersuchung mit und legen Sie uns eine Bestätigung Ihres Arztbesuches bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Bei einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt grundsätzlich die Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb.
Am Abreisetag werden die Zimmer von der Aufsicht kontrolliert. Stellen Sie bitte dazu die Stühle auf die Tische, stellen Sie die Matratzen in den Betten auf und hängen die abgezogene Decke und Kissen darüber und leeren den Abfalleimer. Bei vorzeitiger Abreise ist eine Abmeldung im Büro unbedingt erforderlich. Bei der Abreise vom Block wird Ihnen eine Liste für die Anzahl der Übernachtungen zur Unterschrift mit Datum vorgelegt. Diese Unterschrift benötigen wir als Nachweis gegenüber dem Fördergeber der überbetrieblichen Ausbildung. Wird diese Unterschrift auch bei vorzeitiger Abreise nicht geleistet, werden wir die entgangenen Fördermittel Ihnen in Rechnung stellen und das Schlüsselpfand nicht aushändigen.
Bei Abreise am Freitag an Wochenenden innerhalb eines Blocks kann von der o. a. Vorgehensweise abgewichen werden, wenn Boden und Ablageflächen für die Reinigung frei gemacht werden, Abfalleimer geleert sind und Koffer oder Reisetaschen auf dem Bett deponiert sind. Schränke müssen nicht ausgeräumt werden.
In den überbetrieblichen Lehrgängen werden Sie von unseren Ausbildern aufgefordert, die Unterbringung, Verpflegung, Freizeitangebot und Betreuung anonym zu bewerten. Dort können Sie Verbesserungsvorschläge machen. Natürlich können Sie ernstgemeinte spontane Verbesserungsvorschläge auch in den Briefkasten neben dem Betreuerbüro werfen. Wir erwarten jedoch realistische Verbesserungsvorschläge, z. B. eine Minibar mit kostenlosen alkoholischen Getränken im Zimmer wird wohl ein unerfüllter Wunsch bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.
Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter
Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.
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Ausbilder und Auszubildende fühlen sich wohl, wenn sie höflich, rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander umgehen. Diese Hausordnung soll ein gutes Miteinander unterstützen und damit zu einer erfolgreichen Ausbildung beitragen.
Die Schulungsräume und Werkstätten sind
Mo - Do | von 07:55 bis 17:05 Uhr und |
Fr | von 07:55 bis 12:05 Uhr geöffnet. |
Das Sekretariat ist in der Kernzeit
Mo – Do | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr bzw. von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Fr | von 08:00 bis 12:00 besetzt. |
Das Betreten der Dachdeckerhalle zum Umziehen ist ab 07:20 Uhr möglich.
In der Vormittagspause darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Aufenthalt ist in den für die Pausen vorgesehenen Bereichen möglich, der Aufenthalt in den Treppenhäusern und Gängen ist nicht gestattet.
Parken auf dem Schulgelände des KPZ ist nicht möglich. Lediglich bei Anreise im eigenen PKW und vollem Parkplatz des Wohnheim KPZ ist nach vorhergehender Einholung einer Parkerlaubnis im Sekretariat ein Parken neben der Halle Holztechnik auf Plätzen ohne Einschränkung möglich. Es gelten auf dem Gelände die ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Fahren Sie rücksichtsvoll und achten Sie auf Fußgänger, die mitunter plötzlich aus den Werkstätten herauskommen.
Den Anweisungen der Ausbildungsleitung, der Ausbilder, des Verwaltungspersonals und des Hausmeisters ist nachzukommen.
Für mutwillige Beschädigungen an Mobiliar oder Maschinen wird grundsätzlich der Verursacher haftbar gemacht. Mutwillige Verunreinigungen, Graffiti, Spucken etc. sind vom Verursacher zu entfernen oder werden auf dessen Kosten entfernt.
Jede/r Schüler/in ist für seine mitgebrachten Gegenstände (z. B. Kleidung/Schultasche etc.) selbst verantwortlich. Das KPZ haftet nicht für entwendetes oder beschädigtes Eigentum. Besonders wertvolle Gegenstände sollten deshalb zu Hause gelassen werden.
Unfälle auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände, den Schulungsräumen oder Werkstätten sind aus versicherungstechnischen Gründen unverzüglich im Sekretariat oder den Ausbildern zu melden.
Jeder Ausbilder führt in seinem Lehrgang eine Unterweisung über die kursspezifischen Gefährdungen durch und unterweist in der richtigen Handhabung von ggf. erforderlichen Vorrichtungen, Geräten und Maschinen. Dieser Unterweisung ist Folge zu leisten und der Erhalt ist durch Unterschrift zu bestätigen. Die Nutzung erfolgt nur auf Anordnung und unter Aufsicht des Ausbilders unter Ausschluss der Gefährdung Dritter. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist gemäß ihrem Verwendungszweck anzuwenden. Schmuck, Armbänder etc. die die Wirksamkeit der PSA einschränken oder sogar die Verletzungsgefahr erhöhen sind abzulegen. Werfen von Gegenständen, Werkzeug, Material etc. gefährdet Dritte und ist nicht gestattet. Teilnahme am Unterricht in den Werkstätten ist nur in angemessener Arbeitskleidung nach der Liste Werkzeug und PSA möglich.
Bei Unfällen und Verletzungen während des Lehrgangs ist umgehend der Ausbilder zu informieren. Der Ausbilder bestimmt, welche weiteren Maßnahmen einzuleiten sind. Melden Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb den Unfall während des Lehrgangs, der eine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft abfassen muss.
Zum Anlegen der angemessenen Arbeitskleidung für den Unterricht in Schulungsräumen und Werkstätten stehen in der Dachdeckerhalle Umkleideräume mit Spinden getrennt nach Geschlechtern zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Vorhängeschloss zum Abschließen des Spindes. Zu Beginn des Lehrgangs wird ihnen für den ganzen Block eine Spindnummer zugewiesen. Benutzen Sie nur den Ihnen zugewiesenen Spind. Beachten Sie:
Sehen Sie für das Umziehen Zeit vor dem Unterrichtsbeginn vor, da der Unterricht pünktlich begonnen wird. Die Spinde für Kleidung sind vor jedem Wochenende zu leeren und das Vorhängeschloss zu entfernen.
Für Ihr Werkzeug stehen Ihnen in der Dachdeckerhalle Spinde zur Verfügung, für die Sie ein Vorhängeschloss benötigen. Werkzeugkisten aus Kunststoff und Metall passen in keinen Spind und sind auch nicht notwendig. Beachten Sie bitte, dass die Mitnahme Ihres Werkzeugs in das Wohnheim KPZ nicht gestattet ist. Die Werkzeugspinde können für den ganzen Block genutzt werden und sind bei Abreise am Ende des Blocks zu räumen. Nicht geräumte Werkzeugspinde werden spätestens vor Weihnachten und vor dem Schuljahresende aufgebrochen und die Inhalte entfernt.
Essen ist nur in den Pausen und in den dafür vorgesehenen Bereichen möglich. Getränke sind nur in verschließbaren Behältern in Schulungsräumen zulässig. Keinesfalls in Bereichen von Maschinen und Vorrichtungen. Leere Flaschen sind nach Unterrichtsschluss mitzunehmen bzw. in die dafür vorgesehenen Leergutkästen aufzuräumen. Schulungsräume sind nach Unterrichtsschluss sauber zu verlassen, Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Verbrauchte und zu entsorgende Materialien sind nach den Anweisungen der Ausbilder in die entsprechenden Sammelbehälter zu verbringen. Die Arbeitsplätze sind so zu reinigen, dass nachfolgende Gruppen ohne Vorarbeiten mit dem Unterricht beginnen können.
Die Benutzung von Geräten und Vorrichtungen (Handy, MP3-Player etc.) im Unterricht nicht gestattet. Aus Gründen der Unfallvermeidung ist auch der Betrieb mit Kopfhörern in den Pausen auf dem Schulgelände untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden Geräte eingezogen.
Auf dem Schulgelände, in Schulungsräumen und Werkstätten ist der Genuss von alkoholischen Getränken nicht gestattet. Der Genuss von illegalen Drogen, Betäubungsmittel oder bewusstseinsverändernde Stoffe wird zur Anzeige gebracht. Auszubildende, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinfluss sind werden vom Unterricht ausgeschlossen. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen ab einem Alter von 18 Jahren in den Pausenzeiten gestattet.
Die Missachtung der o. a. Ordnung wird abgemahnt. Abmahnungen können als mündlicher Verweis, als Zahlung wegen Materialbeschädigung oder schriftlich abgemahnt werden. Mehrere Verstöße können einen Ausschluss zur Folge haben. Strafrechtlich relevante Verstöße (Körperverletzung, Diebstahl, Betäubungsmittelgesetz) werden sofort zur Anzeige gebracht und durch die zuständigen Behörden verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.
Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter
Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.
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Den Beschulungsplan des jeweils aktuellen Schuljahres finden Sie als pdf-Datei hier: Beschulungsplan
Hinweis: Neu eingeführt wurde die Farbe hellblau und dunkelgrün zur Markierung der Nachholerkurse, die aufgrund der Corona-Pause im Schuljahr 2019/2020 und 2020/2021 ausgefallen sind.
Den Themenplan finden Sie hier als pdf-Datei, bitte beachten Sie die jeweiligen Themen und bringen Sie das jeweils erforderliche Werkzeug mit: Themenplan
Die Ansprechpartner beim Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. (KPZ) helfen Ihnen bei Fragen rund um die Zwischenprüfung im Dachdeckerhandwerk gerne und kompetent weiter.
Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. Ausbildungsstätte Waldkirchen Freyunger Straße 8 94065 Waldkirchen | |
Telefon | 0 85 81 / 98 76-0 |
Fax | 0 85 81 / 98 76-26 |
info@dachtechnik.bayern | |
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