Informationen und Beschulungsunterlagen zu den überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe

Übersicht zur überbetrieblichen Ausbildung

Zu den folgenden Themen erhalten Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge im Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.:

Grundkenntnisse (1. Ausbildungsjahr)

Mauern/Holz

Mauern, Anlegen von verschiedenen Mauerverbänden, Grundfertigkeiten im Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, Holzverbindungen herstellen

G-Dach 1
(2 Wo)

Ziegel

 

Schiefer/
Faserzement

Biberdeckungen mit Unterkonstruktion, Einlatten und Decken der Modellfläche in Doppel- und Kronendeckung mit Detailausbildung

 

Altdeutsche Schieferdeckung (ADD), Decken der ADD mit Fußgebinde, eingebundene Orte, First

G-Dach 2
(2 Wo)
FlachdachFlachdachabdichtung mit Bitumen- und Kunststoff- und Elastomerbahnen, Schichtenaufbau und NahtverbindungenG-Dach 3
(1 Wo)
FassadeAußenwandbekleidungen mit verschiedenen Unterkonstruktionen, Eindecken der Modellflächen in versch. Deckungsarten und Materialien (FZ, Schiefer)G-Dach 4
(1 Wo)

Fachkenntnisse (2. Ausbildungsjahr)

Holz

Werkzeuge und Holzbearbeitungsmaschinen kennenlernen, Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen („Maschinenkurs“)

Teile eines Pfettendaches und einer Fachwerkwand anreißen, ausarbeiten und zusammenbauen unter Verwendung von elektronischen Handmaschinen

D-Dach 1
(2 Wo)
MetallMetallbleche bearbeiten (u. a. anreißen, zuschneiden, kanten, falzen, runden, bördeln, nieten), Dachrinnen und Regenfallrohre anbringen, Rinneneinlaufbleche verlegen, trauf- und firstseitige sowie seitliche Anschlüsse herstellenD-Dach 2
(2 Wo)
Energetische MaßnahmenWärmedämmung zwischen und auf den Sparren, Kombinationen, luftdichte Schichten und Anschlüsse, Zusatzmaßnahmen und AnschlüsseD-Dach 3
(1 Wo)

Fachkenntnisse (3. Ausbildungsjahr)

DachdeckungenTechniken der unterschiedlichen Dachdeckungen, Einteilung der Unterkonstruktion, Einteilen der Deckung, gehobene Detailausführungen, Einbauteile und DachdurchdringungenD-Dach 4
(1 Wo)
FassadeWandflächen einteilen und mit FZ und Schiefer bekleiden, Herstellen von Anschlüssen, Herstellen von AbschlüssenD-Dach 5
(1 Wo)
FlachdachAbdichtungstechniken mit Bitumen- und Kunststoff- und Elastomer-Bahnen sowie Flüssigabdichtung an belüfteten und nicht belüfteten Dächern, Naht- und Stoßverbindungen, An- und Abschlüsse, Dachdetails und Einbauteile, Bauwerksabdichtung, Dachbegrünung, Wärmedämmstoffe unter DachabdichtungenD-Dach 6
(2 Wo)

Komplette Übersicht als pdf-Datei siehe hier: Infoblatt überbetriebliche Lehrgänge

Informationsblatt für Auszubildende zur überbetrieblichen Ausbildung im Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.

 

Liebe Auszubildende,
lieber Auszubildender,

mit Beginn Ihrer Ausbildung beginnt nun auch ein neuer Abschnitt in Ihrem Leben und Sie kommen Ihrem Berufsziel Dachdecker/Dachdeckerin wieder ein Stück näher. Wir möchten Sie mit diesem Schreiben zu der überbetrieblichen Ausbildung in unserem Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. herzlich begrüßen. Gerne vermitteln wir Ihnen in unseren überbetrieblichen Lehrgängen (ÜBL) die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zusammen mit dem Staatlichen Berufsschulzentrum Waldkirchen.

Die überbetrieblichen Lehrgänge sind neben der betrieblichen Ausbildung und der Berufsschule ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Ausbildung. Die einzelnen Lehrgänge werden auf die ganze Ausbildungszeit verteilt und sind der Klasseneinteilung und dem Beschulungsplan zu entnehmen. Eine weitere gesonderte Einladung zu den Kursen erhalten Sie per E-Mail, wenn uns Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist. Bei auf 2 Jahre verkürzter Ausbildungszeit erfolgt eine gesonderte Einladung zu den Grundkursen, die insgesamt nachgeholt werden müssen. Die Lehrgänge und ihre Inhalte entnehmen Sie bitte der Übersicht der überbetrieblichen Lehrgänge. Viele weitere Informationen stehen unter www.dachtechnik.bayern bereit.

Sämtliche Informationen aus diesem Schreiben, alle relevanten Termine und viele weitere nützliche Informationen rund um die Ausbildung im Dachdeckerhandwerk in Waldkirchen finden Sie außerdem in der kostenfreien App „Learning Toolbox“ (kurz „ltb“). Um die App zu installieren und unsere Inhalte ansehen zu können, müssen Sie nur den nebenstehenden QR-Code einscannen und sich anmelden. Sie finden die App „Learning Toolbox“ auch in den App-Stores von Apple und Google.

Falls der QR-Code nicht funktioniert, können Sie auch diesen Link besuchen:
https://api.ltb.io/show/c+UCvMwHTQcGh

Bei Fragen zur Learning Toolbox wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Durchführung der Überbetrieblichen Lehrgänge (ÜBL)

Die überbetriebliche Ausbildung ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker geregelt. Die Teilnahme an den Kursen zur überbetrieblichen Ausbildung ist Pflicht und Ihr Ausbildungsbetrieb hat Sie dazu freizustellen. Die Unterrichtszeit der ÜBL ist

Montag bis Donnerstag               08:00 – 17:00 Uhr
Pausen                                           09:45 – 10:00 und 12:00 – 12:45 Uhr
Freitag                                            08:00 – 12:00 Uhr
Pause                                             09:45 – 10:00 Uhr

Vor Feiertagen endet der Unterricht um 15:00 Uhr.

Treffpunkt ist jeweils am Wochenbeginn im Eingangsbereich vor der Halle Holztechnik. Ihr Ausbilder führt Sie in Ihren Schulungsraum und zeigt Ihnen bei der ersten Anreise die Räumlichkeiten. Ihre Teilnahme an unseren Lehrgängen ist täglich und die Unterbringung im Wohnheim wöchentlich am Abreisetag durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Die ÜBL bestehen aus theoretischem Unterricht in Klassenzimmern und praktischen Übungen in Werkstätten. Die Lehrgänge werden zu Blöcken zusammengefasst. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügten Haus- und Werkstattordnung des KPZ und die Liste Werkzeug und PSA.

Fahrtkosten zur ÜBL

Der Ausbildungsbetrieb erstattet die Kosten für die An- und Abreise sowie die Kosten für ÜBL und Unterbringung.

Ausweis

Während des ersten überbetrieblichen Lehrgangs erhalten Sie einen Ausweis von uns, der dem Ausbildungsbetrieb nach jedem Block zur Unterschrift vorzulegen ist. Dieser Ausweis ist sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren und ist zu jedem Lehrgang mitzubringen. Bei Verlust des Ausweises muss ein Ersatz ausgestellt werden. Für die Erstellung eines Ersatzausweises ist eine Gebühr von 15,00 € zu bezahlen. Zusätzlich erhalten Sie kostenlose Unterlagen zu den einzelnen Lehrgängen, die von der SOKA-DACH gefördert werden und die ebenfalls zu jedem Lehrgang mitzubringen sind.

Dauer der ÜBL

Die Lehrgänge dauern ein oder zwei Wochen, die zu Blöcken von 2 oder 3 Wochen zusammengefasst werden können. Pro Woche werden ab diesem Schuljahr 35,75 Zeitstunden in Wochen ohne Feiertagen unterrichtet. In Wochen mit gesetzlichen Feiertagen am Montag oder Freitag entsprechend kürzer und der Unterrichtsstoff wird in komprimierter Form vermittelt. Insgesamt sind 10 Lehrgänge mit einer Gesamtdauer von 15 Wochen zu absolvieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Übersicht zur überbetrieblichen Ausbildung.

Fehlzeiten

Alle Fehlzeiten in den überbetrieblichen Lehrgängen werden von uns grundsätzlich dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt. Bei unentschuldigtem Fehlen während der überbetrieblichen Ausbildung darf der Betrieb die Ausbildungsvergütung für jede versäumte Stunde kürzen. Nach der tariflichen Regelung beträgt die Kürzung pro Stunde 1/169 der Ausbildungsvergütung.

Als Entschuldigung im Krankheitsfall gilt nur eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Selbstgeschriebene Entschuldigungen werden nicht akzeptiert. Bei anderen Fehlgründen (z. B. Beerdigung in der Familie, Pflege naher Angehöriger, eigene Hochzeit etc., siehe hierzu § 14 und § 15 Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk) sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Alle Fehlzeiten, gleichgültig ob entschuldigt oder unentschuldigt, sind nachzuholen. Sie werden daher in einem solchen Fall zur Nachholung des versäumten Unterrichts gesondert eingeladen. Wenn in einem Kurs zu viel Unterrichtszeit versäumt wurde, ist der Kurs vollständig und nicht nur die versäumten Tage zu wiederholen. Dies ist notwendig, um das Ausbildungsziel zu erreichen. In diesem Fall erfolgt ebenfalls eine gesonderte Einladung mit dem versäumten Kursinhalt zu einem späteren Zeitpunkt. 

Persönliches Werkzeug und PSA

Zu den überbetrieblichen Lehrgängen sind die für den theoretischen und praktischen Unterricht notwendigen Gegenstände mitzubringen. Das jeweils erforderliche persönliche Werkzeug und die eigene persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind abhängig vom jeweiligen Lehrgang und entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste. Den jeweiligen Kurs können  Sie Ihrem Beschulungsplan entnehmen.

Ihr Werkzeug ist nach dem Unterricht in die bereitstehenden Spinde einzuschließen. Werkzeugkoffer aus Metall oder Kunststoff passen nicht in den Spind und sind auch nicht notwendig. Werkzeug darf nicht in das KPZ-Wohnheim mitgenommen werden. Nach jedem Block ist der Spind zu leeren, so dass er den nachfolgenden Teilnehmern an überbetrieblichen Lehrgänge zur Verfügung steht. Nicht geleerte Spinde werden am Ende des Kalenderjahres und am Ende des Schuljahres geöffnet und die Inhalte entnommen. Die Inhalte stehen nur für kurze Zeit zur Abholung bereit und werden danach entsorgt. Es erfolgt dazu eine gesonderte Mitteilung an alle Auszubildende

Arbeits- und Gesundheitsschutz

In den Räumen für den praktischen Unterricht gelten die gleichen Bestimmungen für den Arbeitsschutz wie auf Baustellen. Wir werden daher auf das Tragen der PSA und angemessene Arbeitskleidung (lange Hosen) achten. In den Lehrgängen erhalten Sie eine sicherheitstechnische Unterweisung zu den im Lehrgang zu verwendenden Maschinen und Geräten. Die Unterweisung ist von Ihnen schriftlich zu bestätigen.

Unfälle während der ÜBL

Während den ÜBL sind Sie durch den gesetzlichen Unfallversicherer Ihres Ausbildungsbetriebes (z. B. BG BAU) abgesichert. Sollten Sie während der ÜBL einen Arbeitsunfall erleiden und eine ärztliche Behandlung benötigen ist dies dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen. Der Ausbildungsbetrieb muss anhand Ihrer Schilderungen einen Unfallbericht erstellen. Dabei ist unerheblich, ob Sie durch den Unfall arbeitsunfähig werden oder den Unterricht nach ärztlicher Behandlung fortsetzen können. Unsere Ausbilder halten für kleinere Verletzungen Pflaster und Verbände für eine Erstversorgung vor.

Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)

Während der Ausbildung sind Ausbildungsnachweise zu erstellen, die vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert und bestätigt werden. Im Ausbildungsvertrag wurde festgelegt, ob die Ausbildungsnachweise schriftlich oder digital geführt werden. Natürlich können schriftliche Ausbildungsnachweise auch am PC erstellt, gespeichert und ausgedruckt werden. Über die Form der Ausbildungsnachweise entscheidet der Ausbildungsbetrieb.

Dazu wird von Ihnen gemäß Ausbildungsvertrag ein Berichtsheft geführt, das Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb als Papier- oder in elektronischer Fassung als App erhalten. Die Papier-Fassung kann bei uns erworben werden, eine App muss vom Ausbildungsbetrieb erworben werden. In dem Berichtsheft sollen das Datum, die Baustelle und die Dauer eingetragen und die ausgeführten Tätigkeiten und die verwendeten Baustoffe möglichst genau beschrieben werden. Beispiele dazu finden Sie unter www.dachtechnik.bayern. Auch während den ÜBL und der Berufsschule ist das Berichtsheft zu führen. Es werden dazu Datum, Kurs und die im Unterricht behandelten Themen, Inhalte und Skizzen eingetragen. Das Berichtsheft, vorausgesetzt es wird wie oben beschrieben geführt, stellt eine gute Dokumentation Ihrer Ausbildung dar und vermittelt Ihrem Ausbildungsbetrieb Ihren schulischen Ausbildungsstand.

Das Berichtsheft ist regelmäßig vom Ausbildungsbetrieb auf Richtigkeit zu prüfen und durch Unterschrift bzw. elektronischer Signatur zu bestätigen. Die bestätigten Nachweise sind bei Zwischen- und Gesellenprüfung der Prüfungskommission entweder als Papierfassung oder elektronisch vorzulegen und werden bewertet. Ihr Ausbildungsbetrieb wird über die Bewertung informiert.

Prüfungen

Die Zwischenprüfungen werden bei der Regelausbildungsdauer mit drei Jahren im 2. Ausbildungsjahr durchgeführt. Bei zweijähriger Ausbildungsdauer wird die Zwischenprüfung im 3. Ausbildungsjahr durchgeführt. Es erfolgt eine gesonderte Einladung über den Ausbildungsbetrieb. Der oder die Auszubildende einer Prüfungsgruppe mit den meisten Punkten in Theorie, Praxis und Berichtsheft wird mit einem Preis von 100,00 € belohnt.

Die Gesellenprüfung wird gruppenübergreifend im Winter (bei verkürzter Ausbildungsdauer oder vorzeitiger Zulassung zur Gesellenprüfung) bzw. im Sommer am Ende des Schuljahres durchgeführt. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Gesellenprüfung ist vom Ausbildungsbetrieb rechtzeitig der KHS Cham durchzuführen. Die Termine für die Zwischen- und Gesellenprüfungen und die Kontaktdaten der KHS Cham sind unter www.dachtechnik.bayern unter den Punkten Die Bildung/Prüfungen/Dachdecker/Dachdeckerin eingestellt. Nach Zulassung zur Gesellenprüfung werden die Termine für den praktischen Prüfungsteil in Abhängigkeit vom betrieblichen Schwerpunkt und der Prüfungsnummer präzisiert. Informationen hierzu erhalten Sie von der KHS Cham.

Haus- und Werkstattordnung

Der ordnungsgemäße Ablauf der ÜBL und damit der Erfolg des Ausbildungsziels kann nur durch Einhaltung der Haus- und Werkstattordnung erreicht werden. Sie ist diesem Schreiben beigefügt. Zusätzlich sind den Anordnungen der Ausbildungsleitung, der Ausbilder, der Verwaltungsfachkräfte im Sekretariat und des Hausmeisters Folge zu leisten. Dies beinhaltet insbesondere die pflegliche Handhabung des von uns gestellten Werkzeugs bzw. Maschinen und des Materialverbrauchs.

Verstöße gegen die Haus- und Werkstattordnung sowie den Anweisungen Ihres Betreuers können zum Ausschluss von der Schulungsmaßnahme führen. Grundsätzlich untersagt sind Alkohol und andere berauschende Mittel während den Lehrgängen und im Wohnheim und führen bei Verdacht zur Anzeige. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes gestattet. Sachbeschädigungen müssen ersetzt werden, mutwillige Beschmutzung wie z. B. Bespucken, Graffiti oder Materialzerstörung wird bestraft. Während der überbetrieblichen Ausbildung sind Sie Gast in Waldkirchen. Wir erwarten, dass Sie sich im schulischen wie auch im außerschulischen Bereich so verhalten, wie man es von Gästen erwartet.

Materialverbrauch

Wie auch im Ausbildungsbetrieb ist der schonende Umgang mit Werkzeug und der sparsame Verbrauch von Material bei uns Pflicht. Unser Ziel ist es, das Material möglichst mehrfach zu verwenden. Vorgehensweisen dazu erhalten Sie von den jeweiligen Ausbildern. Wenn diese Vorgehensweise vorsätzlich nicht beachtet wird, kann vom jeweiligen Ausbilder als disziplinarische Maßnahme eine Strafzahlung wegen mutwilliger Materialzerstörung angeordnet werden. Der Betrag entspricht nicht dem tatsächlichen Beschaffungswert des zerstörten Materials. Dieser Betrag ist noch am gleichen Tag beim jeweiligen Ausbilder zu bezahlen und der Erhalt wird von uns quittiert. Bei Bezahlung am nächsten Tag oder noch später werden Säumniszuschläge erhoben:

ab Folgetag2,50 €
ab 2. Kurswoche5,00 €
ab 3. Kurswoche7,50 €
ab 4. Kurswoche10,00 €

Parkplätze

Bei der Halle Holztechnik stehen während der ÜBL für die tägliche Anfahrt keine Parkplätze für Sie zur Verfügung. Wenn Sie mit eigenem Wagen zur ÜBL anreisen, stehen Ihnen Parkplätze beim Wohnheim und Parkplätze ohne zusätzliche Einschränkung (z. B. Mitarbeiter KPZ) neben der Halle Holztechnik zur Verfügung. Von uns wird keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge übernommen und geparkte Fahrzeuge ohne Parkberechtigung werden abgeschleppt. Durch Baumaßnahmen können Zufahrt und Platzangebot ohne Vorwarnung eingeschränkt werden. Zusätzliche Parkplätze stehen als öffentliche Parkplätze in Waldkirchen zur Verfügung. Alle Entfernungen im Rahmen der Ausbildung sind so gering, dass auf die Benutzung des Wagens während der ÜBL verzichtet werden kann.

Verpflegung

Zur Unterkunft gehört auch die Verpflegung, die im Speisesaal des benachbarten Wohnheims der Berufsschule eingenommen wird. Von Montag bis Donnerstag besteht dies aus Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Besondere Wünsche zu den Speisen wie z. B. aus religiösen Gründen oder Allergien sind bei der Anreise an der Rezeption im WHKPZ mitzuteilen. Am Freitag besteht die Verpflegung aus Frühstück und einem Lunchpaket des KPZ für die Heimreise. Tragen Sie sich dazu rechtzeitig in die Listen ein. Das Lunchpaket besteht in der Regel aus Softdrink, Schokoriegel, saisonalem Obst und belegtem Brötchen.

Abreise

Für die Abreise steht Ihnen die Schnellbuslinie 100 ab Waldkirchen zum Bahnhof Passau zur Verfügung. Für die pünktliche Abfahrt ist es erforderlich, dass nach dem Frühstück die Koffer bereits gepackt sind und die Internatsliste unterschrieben wurde. Die Abfahrtszeiten in Waldkirchen entnehmen Sie bitte den gültigen Fahrplänen.

Meinungsverschiedenheiten mit dem Ausbildungsbetrieb

Manchmal läuft es im Betrieb nicht ganz rund und es kommt zu Meinungsverschiedenheiten. Sollten Konflikte nicht im Betrieb gelöst werden können kann der Lehrlingswart der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Dachdeckerinnung als Mediator für die betriebliche Auseinandersetzung kontaktiert werden. Der Lehrlingswart versucht auf der Basis des Ausbildungsvertrages und der damit verbundenen Regelungen eine Einigung zu finden. Warten Sie dabei nicht, bis sich eine Menge von Meinungsverschiedenheiten aufstauen und das Fass sprichwörtlich überläuft, sondern versuchen Sie Spannungen möglichst bald nach Auftreten zu lösen. Sie erhalten zu Beginn der Ausbildung auf ihrer DACHZUBI-Karte die Kontaktdaten. Natürlich kann auch der Ausbildungsleiter bzw. sein Stellvertreter nach Terminvereinbarung hier zur weiteren Vorgehensweise beraten. Wir wünschen uns, dass Sie Ihre Ausbildung mit Erfolg abschließen und nicht vorzeitig die Ausbildung abbrechen.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie diese Informationen bei Ihren Ausbildungs-Unterlagen aufbewahren. Natürlich geben Ihnen unsere Ausbilder und unsere Mitarbeiter im Sekretariat in den dort angegebenen Öffnungszeiten gerne auf Nachfrage Auskunft. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und verbleiben bis dahin

mit freundlichen Grüßen

Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.

Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter

Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.

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Informationsblatt für Auszubildende zur Unterbringung während der überbetrieblichen Ausbildung

im Juli 2024

Liebe Auszubildende,
lieber Auszubildender,

freuen Sie sich schon jetzt auf moderne Zweibett- und Mehrbettzimmer mit jeweils eigener Toilette und Dusche im Wohnheim des KPZ (WH KPZ), die Ihnen den Aufenthalt während den überbetrieblichen Lehrgängen (ÜBL) so angenehm wie möglich machen. Für die Freizeitgestaltung stehen Ihnen Fernsehräume, Tischtennis, Billard, Kicker, Fitnessraum etc. sowie eine leistungsstarke Internetverbindung als WLAN zur Verfügung. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Wohnheimordnung, die wir den Beschulungsunterlagen beilegen. Gerne sind Sie unser Gast, wenn Sie sich auch wie ein gern gesehener Gast verhalten.

Anzahl Zimmer und Ausstattung

Das Wohnheim verfügt über vier Stockwerke mit Haupteingang von der Bahnhofstraße. Das Wohnheim bietet Club- und Mehrzweckräume, Teeküche, 24 Zimmer à 22 m². Auf allen Stockwerken steht kostenfreies WLAN zur Verfügung. Alle Zimmer Schreibtischen mit Stühlen, Einbauschränken, Dusche, WC und Waschtisch ausgestattet. Die Fenster sind Dreh-Kippfenster, die geöffnet werden können und einer Zwangslüftung zur Vermeidung von Feuchtigkeit- und Schimmelbildung. Wir bitten Sie, die gesamte Einrichtung und Ausstattung pfleglich zu behandeln. Wir werden uns vor Ihrer Abreise von dem ordnungsgemäßen Zustand überzeugen und bei Bedarf für mutwillige Zerstörungen, Graffiti o. ä. Schadenersatz geltend machen. 

Das WH KPZ hat den Haupteingang in der Bahnhofstraße 23 in Waldkirchen und liegt unmittelbar neben dem Wohnheim der Berufsschule (WH BSZ) des Landkreises Freyung-Grafenau. Zwischen beiden Wohnheimen gibt es einen direkten Verbindungsweg. Die Unterbringung im WH KPZ ist von Sonntag bis Freitag möglich.

Tagsüber, während der Unterrichtszeit der ÜBL ist das WH KPZ geschlossen. Alle Mahlzeiten werden im Speisesaal des WH BSZ eingenommen. 

Anreise zur ÜBL

Die Anreise ist am Sonntag von 18:00 bis 23:00 Uhr möglich. Bei Ankunft melden Sie sich bitte zuerst an der Anmeldung an. Bei der Anmeldung wird ein Schlüssel- und Wäschepfand von 25,00 € erhoben, das bei Abreise am Blockende zurückbezahlt wird, wenn alles vollständig und unbeschädigt zurückgegeben wurde. Nach 23:00 Uhr ist eine Anmeldung nur in nachgewiesenen begründeten Ausnahmefällen möglich. Das Hereinlassen von Personen durch Öffnen von Eingängen und Fluchtwegen ist nicht gestattet und gilt als Verstoß gegen die Hausordnung.

Bettwäsche und Handtücher

Im WHKPZ stehen Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung. Eigene Bettwäsche und Handtücher dürfen im WHKPZ nicht verwendet werden. Die Bettwäsche und Handttücher werden gegen Pfand bei Ihrer Anreise ausgeteilt. Bei vollständiger, unbeschädigter Rückgabe am Abreisetag erhalten Sie das Pfand zurück.

Die Handtücher des KPZ dürfen nicht aus dem Wohnheim hinaus mitgenommen werden.

Hausordnung

Mit gleicher Post erhalten Sie die Hausordnung des WH KPZ. Mehrfache Verstöße gegen die Hausordnung führen zum Ausschluss von der Unterkunft im WH KPZ für das restliche Schuljahr und die Unterbringung und Verpflegung ist auf eigene Kosten zu organisieren. Bei bestimmten Vergehen kann ein Ausschluss auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

Parkplätze

Auf dem Gelände unseres Wohnheims steht eine geringe Anzahl Parkplätze im Eingangsbereich zur Verfügung, deren Befahrung nur bis 22:00 Uhr möglich ist. Danach wird die Zufahrt gesperrt. Bei vollem Parkplatz oder Anreise nach 22:00 Uhr können Sie die Parkplätze neben unserer Halle Holztechnik benutzen. Sie können auch Parkplätze im Bereich des WH BSZ oder öffentliche Parkplätze auf eigene Kosten nutzen. Alle Entfernungen sind so gering, dass es sich lohnt auf die Benutzung des eigenen Wagens zu verzichten.

Abreise von der ÜBL

Die Abreise erfolgt am Freitag bis 07:30 Uhr (oder am Donnerstag, wenn der Freitag ein Feiertag ist). Bestellte Lunchpakete sind vor Unterrichtsbeginn im WH BSZ abzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.

Jürgen Lehner

Ausbildungsleiter

Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.

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Informationsblatt für Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr
im Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.

 

Liebe Auszubildende, lieber Auszubildender,

Sie beginnen nun Ihr letztes Ausbildungsjahr und Sie denken vielleicht aufgrund Ihrer guten schulischen Leistungen in der Berufsschule über eine Verkürzung der Ausbildungszeit nach. Eine Verkürzung der Ausbildung ist u. a. durch vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung möglich und muss bei der HWKNO beantragt werden. Voraussetzungen hierfür sind

  • dass der Notendurchschnitt des letzten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,5 ist und
  • dass die praktische Ausbildungsleistung von Ihrem Betrieb als überdurchschnittlich bzw. besser als 2,5 bewertet wird.
  • Noten der Zwischenprüfung und der überbetrieblichen Lehrgänge.

Verwenden Sie für die Antragstellung ausschließlich das Formular der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz www.hwkno.de! Dem Antrag fügen Sie die o. a. genannten schriftlichen Bescheinigungen bei. Die Antragsfrist endet am 30.09. des Ausbildungsjahres. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Mindestausbildungszeit in Kombination der vorzeitigen Zulassung in Verbindung mit bereits gewährter Verkürzung durch berufliche Vorbildung. Die Mindestausbildungszeit im Dachdeckerhandwerk beträgt 18 Monate. In Abhängigkeit von der Klasseneinteilung und dem Beschulungsplan könnte sich bei vorzeitiger Zulassung dabei ergeben, dass Sie nicht an allen überbetrieblichen Lehrgänge (ÜBL) bis zur Gesellenprüfung im Februar bzw. März teilnehmen können. Das erhöht das Risiko, dass Sie die Gesellenprüfung nicht bestehen.

Wenn wir frühzeitig von Ihrem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung erfahren, könnten wir Sie einer anderen Klasse zuordnen und Sie so einladen, dass Sie an allen ÜBL teilnehmen können. Die Teilnahme an den ÜBL ist Voraussetzung zur Zulassung zur Gesellenprüfung. Sie erhöhen Ihre Chancen zum Bestehen, wenn Sie uns formlos bis zum 30.09. unseren Mitarbeiterinnen im Sekretariat mitteilen, ob Sie die vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.

Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter

Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und spätere Fassungen anerkannt.

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Hausordnung Wohnheim KPZ

Juli 2024

Allgemeines

Das Wohnheim des KPZ dient der Unterbringung der Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk in Bayern während den überbetrieblichen Lehrgängen (ÜBL). Das KPZ und das Wohnheim sind eingebettet in die Stadt Waldkirchen und den Landkreis Freyung-Grafenau. Das Zusammenleben mit den Bewohnern von Waldkirchen und den anderen Auszubildenden im Wohnheim erfordert gegenseitigen Respekt und Toleranz. In den vielen Jahren seit dem Beginn der Ausbildung im Dachdeckerhandwerk in Waldkirchen sind so viele Kontakte mit dem Bayerischen Dachdeckerhandwerk entstanden, so dass manche sogar von der Hauptstadt der Dachdecker in Bayern sprechen. Lassen Sie uns gemeinsam diese Zusammenarbeit weiter entwickeln. Dabei soll gegenseitiger Respektden Umgangston bestimmen und Vorurteile keinen Platz unter unserem Dach haben. Wir erwarten, dass auch Sie sich nach dieser Vorstellung verhalten.

Unsere Kontaktdaten

Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.
Wohnheim
Bahnhofstraße 23
94065 Waldkirchen

Tel.      08581 99991-90

Anreise

Die Anreise ist am Vortag vor dem Lehrgangsbeginn von 18:00 bis 23:00 Uhr möglich. Bei Ankunft melden Sie sich bitte zuerst an der Anmeldung an. Wenn Sie nicht am Vortag anreisen melden Sie sich in den genannten Zeiten telefonisch bei der o.a. Nummer ab. Nach 23:00 Uhr ist eine Anmeldung nur in nachgewiesenen begründeten Ausnahmefällen (z. B. verspätete Züge) möglich. Melden Sie sich bei einer sich anbahnenden Verspätung in den genannten Zeiten bei der o. a. Nummer telefonisch. Verspätete Anreise ohne nachweisbare triftige Entschuldigung ist ein Verstoß gegen die Hausordnung. Ein Hereinlassen Dvon Personen durch Öffnen von Eingängen und Fluchtwegen ist nicht gestattet und ist ebenfalls ein Verstoß gegen die Hausordnung.

Hausordnung

Ein Verstoß gegen die Hausordnung führt zur schriftlichen Mitteilung an Sie, ggf. den Erziehungsberechtigten, den Ausbildungsbetrieb und die Aufsicht und droht den Ausschluss für den Rest des Schuljahres bei einem weiteren Verstoß an. Ein weiterer Verstoß führt zum Ausschluss vom WH KPZ und zu Hausverbot für den Rest des Schuljahres mit schriftlicher Mitteilung an Sie, ggf. den Erziehungsberechtigten, den Ausbildungsbetrieb und die Aufsicht. Unterbringung und Verpflegung ist damit auf eigene Kosten zu organisieren. Dazu wird sich unser Wohnheimbeauftragter nach Rücksprache mit den Betreuern direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte auch im Klassenheft dokumentieren. Bei strafrechtlichen Vergehen kann der sofortige Ausschluss ohne schriftliche Vorwarnung erfolgen.

Aufsichtszeiten

Die Aufsicht im WH KPZ steht von Montag bis Donnerstag jeweils bis 07:30 Uhr und ab 17:00 Uhr zur Verfügung, am Freitag bzw. am Abreisetag bis 07:30 Uhr.

Zimmerschlüssel/Bettwäsche/Handtücher

Bei der Anmeldung wird der Zimmerschlüssel, eine Bettwäsche- und eine  handtuchgarnitur gegen ein Pfand von 25,00 € ausgehändigt.

Es ist keine mitgebrachte Bettwäsche zulässig!

Bewahren Sie die Schlüssel gut auf, bei Verlust werden wir Ihnen den entstandenen Schaden für ggf. Auswechseln des Schlosses, neue Schlüssel und Schlüsselanhänger in Rechnung stellen. Die Bettwäsche und die Handtücher sind am Abreisetag vollständig abzugeben, das Pfand wird bei Abreise am Blockende bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe ausbezahlt.

Zimmerordnung

Wir erwarten, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten Zimmer und deren Ausstattung, sowie der Rest des Gebäudes und dessen Ausstattung pfleglich behandelt und nicht mutwillig verunreinigt oder beschädigt werden. Wir erwarten, dass Sie sich mit der gleichen Sorgfalt wie in Ihren eigenen Räumen verhalten.

Das Wohnheim beherbergt ausscließlich Auszubildende im Dachdeckerhandwerk. Andere Personen haben keinen Zutritt und dürfen auch nicht ins Heim gelassen werden. Besuche sind möglich, wenn diese bei der Aufsicht angemeldet werden und von der Aufsicht freigegeben werden.

Jeder Bewohner hat sein Zimmer morgens in aufgeräumtem und gelüftetem Zustand zu hinterlassen und sein Bett selbst in Ordnung zu bringen. Der Zustand der Zimmer wird täglich in Ihrer Abwesenheit kontrolliert und ggf. von den Betreuern ein unaufgeräumter Zustand angemahnt. Da die Zimmer gereinigt werden stellen Sie bitte Ihre Taschen und Koffer auf die Einbauschränke (ca. 65 x 60) oder auf die Tische. Die Zimmer werden in Ihrer Abwesenheit ggf. auch zu Wartung und Inspektion begangen.

Obwohl wir für eine wöchentliche Reinigung und Grundreinigung bei Abreise sorgen, möchten wir Sie zur Sauberkeit anhalten. Abfälle z. B. gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Zimmer sind täglich besenrein zu verlassen.

Ihr Werkzeug hat im Wohnheim nichts verloren und bleibt in den Spinden in den Werkstätten. Lediglich am An- und Abreisetag dürfen Sie es ins Wohnheim mitbringen. Das Werkzeug ist am Anreisetag in den spinden in Ebende 3 einzusperren. Das Tragen von Arbeitsschuhen und Arbeitskleidung im Wohnheim ist nicht gestattet. Hierfür stehen Spinde in den Umkleideräumen der Dachdeckerhalle zur Verfügung.

Das Beschmieren, Bespucken, Verunreinigen oder Beschädigen von Wänden und Gegenständen wird nicht geduldet. Rechnen Sie damit, dass Sie solche Verunreinigungen selbst wegräumen bzw. wegputzen müssen und dass wir Schadenersatz für eine professionelle Beseitigung (z. B. bei Verstoß gegen das Rauchverbot) fordern. Beschädigte Einrichtungsgegenstände werden wir auf Ihre Kosten ersetzen.

Das Sitzen auf Fensterbrettern, das Hinauswerfen von Gegenständen oder das Ein- und Aussteigen aus Fenstern ist nicht gestattet. Der Betrieb von selbst mitgebrachten Geräten mit Lautsprechern ist nur in Zimmerlautstärke gestattet. Zu laut betriebene Geräte bis zu Ihrer Abreise eingezogen.

Nicht gestattet sind das Mitbringen, Lagern oder Betreiben von:

  • Haushaltsgeräten wie Wasserkocher oder Kochplatten
  • Offenem Feuer wie Kerzen oder Verdampfen oder Verbrennen von Duftmischungen
  • Verderblichen Lebensmitteln
  • Gefährlichen oder bedrohlichen Gegenständen und Waffen

WLAN

Es steht auf allen Stockwerken WLAN mit Jugendschutzfilter zur Verfügung.

Verpflegung

Frühstück, Mittagessen und Abendessen erhalten Sie im Speisesaal des Wohnheims der Berufsschule (WH BSZ). Anforderungen an die Verpflegung, z. B. aus einer Religionszugehörigkeit oder wegen Unverträglichkeiten, geben Sie bitte bei der Anmeldung bei Anreise an. Die Essenzeiten sind:

FrühstückMo-Fr06:45 - 07:30 Uhr
MittagessenMo - Do11:45 - 12:30 Uhr
AbendessenMo - Do17:45 - 18:30 Uhr

Die Essenszeiten können während der Kontaktbeschränkungen abweichen oder gruppenweise versetzt werden. Beachten Sie die zusätzlichen Informationen der Ausbilder und der Aufsicht.

Nehmen Sie von dort keine Speisen, Geschirr oder Besteck mit auf das Zimmer. Im WH KPZ stehen Ihnen in Ebene 0 eine Teeküche und Getränkeautomaten zur Verfügung. Gehen Sie bitte pfleglich mit der Ausstattung um. Kennzeichnen Sie Ihre Lebensmittel im Kühlschrank und entfernen Sie diese vor Ihrer Abreise. Lagerung von Lebensmitteln im Kühlschrank nur in ungeöffnetem Zustand. Für eingestellte Lebensmittel übernehmen wir keine Haftung.

Freizeitangebot

Es gibt mehrere Angebote für die Freizeitgestaltung u. a. Tischtennis, Billard, Kicker, Fitnessraum, etc. im WH KPZ. Informieren Sie sich dazu am schwarzen Brett oder befragen Sie dazu einen Betreuer. Verwenden Sie die zur Verfügung gestellten Artikel gemäß ihren Bestimmungen und behandeln Sie sie pfleglich. Für mutwillige Zerstörung werden wir Schadenersatz fordern. Für die Nutzung der Freizeitangebote übernehmen wir keine Haftung.

Nachtruhe

Das Haus und die Freizeiträume schließen um 22:00 Uhr. Es herrscht Zimmerruhe und der Betrieb von Stereoanlagen, Fernsehgeräten, Computer etc. ist nur in Zimmerlautstärke gestattet. Der Aufenthalt außerhalb des eigenen Zimmers nach diesem Zeitpunkt ist nicht gestattet, außer in Notfällen oder bei angekündigten Gemeinschaftsveranstaltungen (z. B. Übertragungen von Fußball-Länderspielen). Ab 24:00 Uhr herrscht strikte Nachtruhe.

Ausgang

Bis zum Alter von 16 Jahren haben sich alle Personen ab 22:00 Uhr im Haus zu befinden. Bei Jugendlichen über 16 Jahre besteht Mittwoch die Möglichkeit bis 23:00 Uhr auszugehen. Erwachsene können Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis 24:00 Uhr ausgehen. Ausgang ist nur bei vorheriger Abmeldung bei der Aufsicht möglich.

Rauchen

Das Wohnheim ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist nur im Freien an den dafür ausgewiesenen Plätzen zulässig. Wir dulden das Rauchen vnur unter strenger Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Dies betrifft auch Geräte zum Verdampfen von Tabakzubereitungen, Nikotinlösungen und Kautabak.

Alkohol

Das Mitbringen, die Lagerung und der Genuss von alkoholhaltigen Getränken im Wohnheim oder dem zugehörigen Gelände grundsätzlich sind untersagt. Ausgenommen sein können Gemeinschaftsveranstaltungen unter Aufsicht. Trunkenheit im Wohnheim stellt einen Verstoß gegen die Hausordnung dar.

Untersagung

Verhalten mit strafrechtlicher Relevanz, insbesondere u. a.

  • Mitbringen, Genuss und/oder Handel mit illegalen Drogen,
  • Tätlichkeit,
  • Aneignung von fremdem oder unserem Eigentum,
  • üble Nachrede über das Wohnheim, Bewohner, Personal oder der Aufsicht gegenüber Dritten,
  • Mutwillige Beschädigung oder Zerstötung fremden Eigentums,
  • Mitbringen, Zeigen und Verbreitung jugendgefährdender Schriften, Symbolen und Publikationen sowie Hetze
  • das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen

sind untersagt. Sie werden von uns zur Anzeige gebracht. Sie ziehen im erwiesenen Fall Ausschluss aus dem WH KPZ und Hausverbot nach sich und Sie müssen sich künftig selbst unterbringen und verpflegen.

Ein Verweis bei Drogenkonsum kann durch Nachweis des eingestellten Drogenkonsums (Drogenscreening) und dem nachgewiesenen Besuch einer Drogenberatungsstelle rückgängig gemacht werden.

Krankheit während des Aufenthalts

Reisen Sie stets mit Ihrer Versichertenkarte zu den ÜBL an. Vor dem Arztbesuch sind Erkrankungen während des Aufenthalts gegenüber der Aufsicht oder Ausbildern anzuzeigen. Teilen Sie uns das Ergebnis der Untersuchung mit (Krankschreibung ja/nein und ggf. deren Dauer) und legen Sie uns eine Bestätigung Ihres Arztbesuches bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Bei einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt grundsätzlich die Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb.

Abreise

Am Abreisetag werden die Zimmer von der Aufsicht kontrolliert. Die Stühle müssen auf die Tische gestellt werden und die Matratzen müssen in den Betten aufgestellt werden. Die abgezogene Decke und Kissen müssen über die Matratze gehängt werden und der Abfalleimer geleert werden. Bei vorzeitiger Abreise ist eine Abmeldung im Büro zwingend erforderlich. Bei der Abreise vom Block müssen Sie auf einer Liste mit der Anzahl der Übernachtungen unterschreiben. Diese Unterschrift wird als Nachweis gegenüber dem Fördergeber der überbetrieblichen Ausbildung benötigt. Wird diese Unterschrift nicht geleistet, werden wir Ihnen die entgangenen Fördermittel in Rechnung stellen und das Schlüsselpfand einbehalten.

Bewertung der Unterbringung

In den überbetrieblichen Lehrgängen werden Sie von unseren Ausbildern aufgefordert, die Unterbringung, Verpflegung, Freizeitangebote und die Aufsicht anonym zu bewerten. Dort können Sie Verbesserungsvorschläge machen. Sie können  Verbesserungsvorschläge auch jederzeit in den Briefkasten neben dem Betreuerbüro werfen.

Mit freundlichen Grüßen

Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.

Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter

Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.

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Haus- und Werkstattordnung für überbetriebliche Ausbildung im Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.

 

Auszubildende, Ausbilder und andere Beschäftigte fühlen sich wohl, wenn sie höflich, rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander umgehen. Diese Hausordnung soll ein gutes Miteinander unterstützen und damit zu einer erfolgreichen Ausbildung beitragen.

1. Öffnungszeiten

Die Schulungsräume und Werkstätten sind

Mo - Dovon 07:55 bis 17:05 Uhr und
Frvon 07:55 bis 12:05 Uhr geöffnet.

 

Das Sekretariat ist in der Kernzeit

Mo – Dovon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr bzw. von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Frvon 08:00 bis 12:00 besetzt.

Das Betreten der Dachdeckerhalle zum Umziehen ist ab 07:20 Uhr möglich.

2. Pausenregelung

Aufenthalt ist in den für die Pausen vorgesehenen Bereichen möglich, der Aufenthalt in den Treppenhäusern und Gängen ist nicht gestattet.

3. Parken

Parken auf dem Schulgelände des KPZ ist nicht möglich. Lediglich bei Anreise im eigenen PKW und vollem Parkplatz des Wohnheim KPZ ist mit einer Parkerlaubnis das Parken neben der Halle Holztechnik auf den ausgeschilderten Plätzen möglich. Eine Parkerlaubnis können Sie im Sekretariat des KPZ erhalten. Es gelten auf dem Gelände die ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Fahren Sie rücksichtsvoll und achten Sie auf Fußgänger, die mitunter plötzlich aus den Werkstätten herauskommen.

4. Weisungsbefugnis

Den Anweisungen der Ausbildungsleitung, der Ausbilder, des Verwaltungspersonals und des Hausmeisters ist nachzukommen.

5. Beschädigungen

Für mutwillige Beschädigungen an Mobiliar oder Maschinen wird grundsätzlich der Verursacher haftbar gemacht. Mutwillige Verunreinigungen, Graffiti, Spucken etc. sind vom Verursacher zu entfernen oder werden auf dessen Kosten entfernt.

6. Haftung

Jede/r Schüler/in ist für seine mitgebrachten Gegenstände (z. B. Kleidung/Schultasche etc.) selbst verantwortlich. Das KPZ haftet nicht für entwendetes oder beschädigtes Eigentum. Besonders wertvolle Gegenstände sollten deshalb zu Hause gelassen werden.

7. Unfälle und Verletzungen

Unfälle auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände, den Schulungsräumen oder Werkstätten sind aus versicherungstechnischen Gründen unverzüglich im Sekretariat oder den Ausbildern sowie dem Ausbildungsbetrieb zu melden.

8. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Jeder Ausbilder führt in seinem Lehrgang eine Unterweisung über die kursspezifischen Gefährdungen durch und unterweist in der richtigen Handhabung von ggf. erforderlichen Vorrichtungen, Geräten und Maschinen. Dieser Unterweisung ist Folge zu leisten und der Erhalt ist durch Unterschrift zu bestätigen. Die Nutzung erfolgt nur auf Anordnung und unter Aufsicht des Ausbilders unter Ausschluss der Gefährdung Dritter. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist gemäß ihrem Verwendungszweck anzuwenden. Schmuck, Armbänder etc. die die Wirksamkeit der PSA einschränken oder sogar die Verletzungsgefahr erhöhen können sind abzulegen. Werfen von Gegenständen, Werkzeug, Material etc. gefährdet Dritte und ist nicht gestattet. Teilnahme am Unterricht in den Werkstätten ist nur in angemessener Arbeitskleidung nach der Liste Werkzeug und PSA möglich.

Bei Unfällen und Verletzungen während des Lehrgangs ist umgehend der Ausbilder zu informieren. Der Ausbilder bestimmt, welche weiteren Maßnahmen einzuleiten sind. Melden Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb den Unfall während des Lehrgangs, der eine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft abfassen muss.

9. Kleidung und Spind Nutzung

Zum Anlegen der angemessenen Arbeitskleidung für den Unterricht in Schulungsräumen und Werkstätten stehen in der Dachdeckerhalle Umkleideräume mit Spinden getrennt nach Geschlechtern zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Vorhängeschloss zum Abschließen des Spindes. Zu Beginn des Lehrgangs wird ihnen für den ganzen Block eine Spind Nummer zugewiesen. Benutzen Sie nur den Ihnen zugewiesenen Spind. Beachten Sie:

  • Das Wohnheim WHKPZ darf nicht in Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen betreten werden.
  • Die Schulungsräume dürfen nicht in Arbeitsschuhen betreten werden
  • Die Werkstätten dürfen nur in Arbeitsschuhen und angemessener Arbeitskleidung betreten werden.

Sehen Sie für das Umziehen Zeit vor dem Unterrichtsbeginn vor, da der Unterricht pünktlich begonnen wird. Die Spinde für Kleidung sind vor jedem Wochenende zu leeren und das Vorhängeschloss zu entfernen.

10. Werkzeugspinde

Für Ihr Werkzeug stehen Ihnen in der Dachdeckerhalle Spinde zur Verfügung, für die Sie ein Vorhängeschloss benötigen. Werkzeugkisten aus Kunststoff und Metall passen in keinen Spind und sind auch nicht notwendig. Beachten Sie bitte, dass die Mitnahme Ihres Werkzeugs in das Wohnheim KPZ nicht gestattet ist. Die Werkzeugspinde können für den ganzen Block genutzt werden und sind bei Abreise am Ende des Blocks zu räumen. Nicht geräumte Werkzeugspinde werden spätestens vor Weihnachten und vor dem Schuljahresende aufgebrochen und die Inhalte entfernt.

11. Essen und Trinken

Essen ist nur in den Pausen und in den dafür vorgesehenen Bereichen möglich. Getränke sind nur in verschließbaren Behältern in Schulungsräumen zulässig. Keinesfalls in Bereichen von Maschinen und Vorrichtungen. Leere Flaschen sind nach Unterrichtsschluss mitzunehmen bzw. in die dafür vorgesehenen Leergutkästen aufzuräumen. Schulungsräume sind nach Unterrichtsschluss sauber zu verlassen, Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

12. Sauberkeit in den Werkstätten

Verbrauchte und zu Entsorgende Materialien sind nach den Anweisungen der Ausbilder in die entsprechenden Sammelbehälter zu verbringen. Die Arbeitsplätze sind so zu reinigen, dass nachfolgende Gruppen ohne Vorarbeiten mit dem Unterricht beginnen können.

13. Unterrichtsfremde Geräte und Vorrichtungen

Die Benutzung von Geräten und Vorrichtungen (Handy, MP3-Player etc.) im Unterricht nicht gestattet. Aus Gründen der Unfallvermeidung ist auch der Betrieb mit Kopfhörern in den Pausen auf dem Schulgelände untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden Geräte eingezogen.

14. Rauchen, Alkohol, Drogen

Auf dem Schulgelände, in Schulungsräumen und Werkstätten ist der Genuss von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln nicht gestattet. Der Genuss von illegalen Drogen, Betäubungsmittel oder bewusstseinsverändernde Stoffe wird zur Anzeige gebracht. Auszubildende, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinfluss sind werden vom Unterricht ausgeschlossen. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen und unter Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in den Pausenzeiten gestattet.

15. Verstöße gegen die Haus- und Werkstattordnung

Die Missachtung der o. a. Ordnung wird abgemahnt. Abmahnungen können als mündlicher Verweis, als Zahlung wegen Materialbeschädigung oder schriftlich erfolgen. Mehrere Verstöße können einen Ausschluss zur Folge haben. Strafrechtlich relevante Verstöße (Körperverletzung, Diebstahl, Betäubungsmittelgesetz) werden sofort zur Anzeige gebracht und durch die zuständigen Behörden verfolgt. In solchen Fällen kann ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V. 

Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter

Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.

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Den Beschulungsplan des jeweils aktuellen Schuljahres finden Sie als pdf-Datei hier:

 Beschulungsplan gesamt ÜBL+Berufsschule

Hinweis: Neu eingeführt wurde die Farbe hellblau und dunkelgrün zur Markierung der Nachholerkurse, die aufgrund der Corona-Pause im Schuljahr 2019/2020 und 2020/2021 ausgefallen sind.

Themen, Termine, Gruppen 1. Lehrjahr

Themen, Termine, Gruppen 2. Lehrjahr

Themen, Termine, Gruppen 3. Lehrjahr

Hinweis: Bitte beachten Sie die jeweiligen Themen und bringen Sie das jeweils erforderliche Werkzeug mit: Themenplan

Informationsblatt für Ausbildungsbetriebe
zur überbetrieblichen Ausbildung im
Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V.
 

Sehr geehrte Damen und Herren Ausbildende,

mit Ihrer Ausbildungsbereitschaft leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftssicherung und Weiterentwicklung im Dachdeckerhandwerk und stellen sich als Unternehmerinnen und Unternehmer Ihrer sozialen Verantwortung, wofür wir an dieser Stelle unseren herzlichen Dank aussprechen möchten.

Die überbetrieblichen Lehrgänge (ÜBL) sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker geregelt. Für die Teilnahme an Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung ist der oder die Auszubildende von Ihnen freizustellen.

Die Inhalte der ÜBL entnehmen Sie der beigefügten Übersicht. Beachten Sie bitte hinsichtlich der betrieblichen Schwerpunktbildung folgendes:

  • Im dritten Ausbildungsjahr sind im Betrieb die Inhalte des betrieblichen Schwerpunkts, die auch in unseren ÜBL vermittelt werden, zusätzlich in der betrieblichen Ausbildung zu vermitteln. Der betriebliche Schwerpunkt findet sich in der Hauptarbeitsprobe der Gesellenprüfung wieder.
  • Nur bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist ein Wechsel des betrieblichen Schwerpunkts einvernehmlich möglich.
  • Im ersten Ausbildungsjahr ist zu prüfen, ob der vereinbarte betriebliche Schwerpunkt in der Ausbildung umgesetzt werden kann und zu der Eignung der/des Auszubildenden passt.

Die Gesellenprüfungen werden nach der geltenden Ausbildungsordnung durchgeführt, bei der Theorie und Praxis zu einer Gesamtnote ermittelt werden. Nach Zulassung zur Prüfung erfolgt die Präzisierung des Termins der praktischen Prüfung in eine Prüfungsgruppe.

Die ÜBL für Ihre/n Auszubildende/n sind im Beschulungsplan mit dem jeweiligen Thema beigefügt. Eine weitere gesonderte Einladung zu den Kursen erfolgt an die Auszubildenden nur, wenn ihre E-Mail-Adresse bei uns bekannt ist. Bei auf 2 Jahre verkürzter Ausbildungszeit infolge schulischer Vorbildung erfolgt eine gesonderte Einladung zu den Grundkursen (insgesamt 6 Wochen) aus dem ersten Ausbildungsjahr, die nachzuholen sind. Ihr/e Auszubildende/r hat zu den Kursen, entsprechend der Klasseneinteilung, unaufgefordert und pünktlich nach Waldkirchen anzureisen. Die Klassenunterteilung für jeden Ihrer Auszubildenden liegt bei. Viele weitere Informationen wie auch der Beschulungsplan stehen unter www.dachtechnik.bayern zum Download bereit.

Sie unterstützen eine vorzeitige Zulassung Ihrer/Ihres Auszubildenden zur Gesellenprüfung wegen guter Leistungen? Teilen Sie uns dies bitte baldmöglichst, am besten gleich im September, mit! Nur so können wir Ihre/n Auszubildende/n vor der Prüfung in die noch benötigten ÜBL einteilen, deren Besuch eine Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Gesellenprüfung ist.

Für die Ausbildung im Dachdeckerhandwerk wird der Ausbildungsbetrieb von der jeweils zuständigen Sozialkasse, im Dachdeckerhandwerk die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH), Lohnausgleichskasse (LAK) gemäß dem Berufsbildungstarifvertrag (BBTV) Dachdecker, gefördert. Die Informationen können unter www.soka-dach.de aus dem Internet kostenlos heruntergeladen werden. Bei allen neu angemeldeten Auszubildenden bzw. Umschülern ebenso bei Firmenwechsel sind die Ausbildungs- bzw. Umschulungsverträge nach Rückerhalt von der Handwerkskammer in Kopie an uns zu senden per E-Mail an

kompetenzzentrum@dachtechnik.bayern

damit eine reibungslose Abwicklung der finanziellen Leistungen gewährleistet ist. Liegen uns diese Unterlagen bis zum ersten Lehrgang nicht vor, kann der/die Auszubildende am Lehrgang nicht teilnehmen.

Kosten der überbetrieblichen Lehrgänge (ÜBL)

Die Kostensätze ergeben sich anhand

  • des Ausbildungsjahres,
  • der Mitgliedschaft in einer Dachdeckerinnung im Bayerischen Dachdeckerhandwerk -
    Landesinnungsverband (LIV) (oder Einzelmitgliedschaft im LIV) und
  • der Zugehörigkeit zu einer Sozialkasse (SOKA-DACH oder SOKA-BAU).

Die Kostensätze entnehmen Sie bitte der als Anhang beigefügten Tabelle 1 ÜBL-Rechnungen an Ausbildungsbetriebe. Die entsprechenden Beträge werden jeweils zum Blockende in Rechnung gestellt. Die Kostensätze werden jeweils zum 1. September bzw. zum 1. Januar durch die zuständigen Gremien festgelegt und können sich während der Ausbildungszeit ändern.

Für die Zwischenprüfungen werden Einmalgebühren in Höhe von derzeit 198,00 € erhoben. Davon werden vom LIV derzeit 35,00 € für Mitglieder der Dachdeckerinnungen im LIV und Einzelmitglieder im LIV übernommen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist nach der geltenden Ausbildungsordnung erforderlich und ist u. a. Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung. Eine Teilnahme an der Zwischenprüfung ist nur nach vorhergehendem Zahlungseingang möglich.

Sollte eine Teilnahme an den überbetrieblichen Lehrgängen nicht möglich sein, bitten wir Sie unverzüglich das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. telefonisch unter 08581 9876-0 unter Bekanntgabe der Gründe zu informieren. Als Grund für ein Fernbleiben kann nur Krankheit gelten, nicht aber, dass der Auszubildende im Betrieb gebraucht wird. Ebenfalls sind uns alle vertraglichen Veränderungen des Ausbildungsvertrages umgehend mitzuteilen.

Ausbildungsausweis

Bei der ersten überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme erhalten alle Auszubildenden einen Ausweis, der zu jeder überbetrieblichen Schulungsmaßnahme mitzubringen ist. In diesem Ausweis werden Leistungen und Fehlzeiten während der ÜBL vermerkt. Wir bitten, die einzelnen Eintragungen zur Kenntnis zu nehmen und dies durch Firmenstempel und Ihre Unterschrift zu bestätigen.

Dauer der ÜBL

Die Lehrgänge dauern ein oder zwei Wochen. Die Lehrgänge werden zu Blöcken von 2-3 Wochen zusammengefasst. Pro Woche werden 35,75 Zeitstunden in Wochen ohne Feiertage unterrichtet. In Wochen mit gesetzlichen Feiertagen am Montag oder Freitag entsprechend kürzer und der Unterrichtsstoff wird in komprimierter Form vermittelt. Der Unterricht wird

Montag bis Donnerstag von            08:00 – 17:00 Uhr und

Freitag von                                         08:00 – 12:00 Uhr

abzüglich Pausen durchgeführt. Insgesamt sind 10 Lehrgänge mit einer Gesamtdauer von 15 Wochen in der Ausbildung zu absolvieren.

Vor Feiertagen endet der Unterricht bereits um 15:00 Uhr.

Abrechnung bei Fehlzeiten während den ÜBL

Die Anwesenheit der Auszubildenden wird täglich durch Unterschrift des Auszubildenden dokumentiert. Dabei werden alle Fehlzeiten und Verspätungen festgehalten. Erbringt der/die Auszubildende keine Unterschrift, z. B. bei Abreise direkt vom Wohnheim, entgehen uns Fördermittel, die wir dem Ausbildungsbetrieb in Höhe der geltenden Fördersätze in Rechnung stellen.

Die Kosten der ÜBL gemäß der beigefügten Tabelle 1 „ÜBL-Rechnungen an Ausbildungsbetriebe“ wurden unter Einbeziehung von Fördermitteln kalkuliert (ausgenommen „Gemeinnützige Träger“ und Umschüler, für die das KPZ keine Fördermittel erhält). Eine Förderung kann nur geltend gemacht werden, wenn mindestens an 80 % der Lehrgangsdauer teilgenommen wird, wobei die bis zu 20 % Fehlzeit ausschließlich aus Gründen entstehen darf, die unverschuldet bzw. in der Person des Auszubildenden begründet sind. Dies können neben eigener Krankheit Gründe sein, die gemäß § 14 und § 15 Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk (RTVG) zu einer Freistellung berechtigen würden (z. B. eigene Eheschließung, Wohnungswechsel, Beerdigung naher Angehöriger).

WICHTIG: Eine zulässige Freistellung darf höchstens eine Fehlzeit von 20 % der Kursdauer verursachen. Das gilt auch dann, wenn § 14 oder § 15 RTVG einen längeren Freistellungsanspruch gewähren würde. Dabei gilt jeder Wochentag als ganzer Ausbildungstag. Bereits ein einzelner Fehltag in Verbindung mit einem geringfügigen Zuspätkommen während des Lehrgangs reicht somit aus, dass Fördermittel nicht genehmigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Fehltag durch einen förderunschädlichen Grund entschuldigt ist. Weisen Sie deshalb Ihre/n Auszubildende/n unbedingt darauf hin, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und vollständig am Lehrgang teilzunehmen.

Wenn Fördermittel aufgrund von Fehlzeit über 20 % der Lehrgangsdauer oder aufgrund eines förderschädlichen Fehlgrundes (z. B. Arbeit im Betrieb, Betriebsveranstaltung, Erholungsurlaub, unentschuldigtes Fehlen etc.) nicht gewährt werden, muss der Auszubildende den Lehrgang abbrechen und der Lehrgang muss vollständig wiederholt werden. Die von uns bereits geleisteten Tage für Unterricht (AT) und Internat (IT) werden dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt. Die Kosten für die bereits absolvierten AT und IT können Sie der beigefügten Tabelle 2 „ÜBL-Rechnungen an Ausbildungsbetriebe bei Kursabbruch“ entnehmen.

Sollte eine Nachholung des Kurses nicht mehr möglich sein, müssen wir dem Ausbildungsbetrieb die entgangenen Fördermittel in Rechnung stellen und die bereits geleisteten AT und IT mit dem regulären Kostensatz gemäß Tabelle 1 abrechnen. Die konkrete Höhe der Fördermittel ist abhängig vom jeweiligen Kurs und von dem jeweils geltenden Fördersatz, der auf der Rechnung ausgewiesen wird. Die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsblatts geltenden Fördersätze können Sie der beigefügten Tabelle 3 „Kostentabelle Entgangene Fördermittel“ entnehmen. Die Fördersätze können sich während der Ausbildungsdauer ändern.

Bitte außerdem beachten: Die Kostensätze in Tabelle 1 „ÜBL-Rechnungen an Ausbildungsbetriebe“ wurden unter der Annahme kalkuliert, dass die beantragten öffentlichen Fördermittel vollständig bewilligt und an das KPZ ausgezahlt werden. Eine endgültige Entscheidung hierüber fällt häufig erst lange nach dem Ende der ÜBL im darauffolgenden Kalenderjahr. Falls Fördermittel nicht oder nicht in voller Höhe bewilligt oder ausgezahlt werden, muss das KPZ dem Ausbildungsbetrieb die Differenz zwischen den beantragten und den tatsächlich bewilligten Fördermitteln nachträglich in Rechnung stellen, maximal bis zu der Höhe der Fördersätze gemäß Tabelle 3.

Fehlzeiten des Auszubildenden, gleichgültig ob entschuldigt oder unentschuldigt, sind nachzuholen. Die Auszubildenden werden in einem solchen Fall zu der Nachholung des versäumten Unterrichts gesondert eingeladen. Wir weisen darauf hin, dass durch Nachholung von Fehlzeiten dem Betrieb vermehrt Fahrtkosten im Rahmen der An- und Abreise nach Waldkirchen entstehen können.

Eine Besonderheit stellt der „Maschinenkurs für Holzbearbeitungsmaschinen im Dachdeckerhandwerk“ im zweiten Ausbildungsjahr dar. Der Maschinenkurs ist in dem zweiwöchigen Kurs Dach1/16 im 2. Ausbildungsjahr integriert. Dieser Kurs dauert eine Woche und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. In dieser Woche ist nur eine Fehlzeit von 10 % der Unterrichtszeit zulässig. Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung und Teilnahme an mind. 90 % der Unterrichtszeit wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, die auch hinsichtlich des Nachweises von Schulung und Unterweisung im Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb verwendet werden kann. Diese Teilnahmebescheinigung ist jedoch nicht Voraussetzung zur Zulassung zur Gesellenprüfung und der Maschinenkurs muss bei Nichtbestehen der Prüfung nicht wiederholt werden. Betragen die Fehlzeiten in dem gesamten Kurs jedoch mehr als 20 % muss auch der Kurs Dach1/16 wie oben beschrieben wiederholt werden.

Da es sich bei den ÜBL um reguläre Arbeitszeit wie in Ihrem Betrieb handelt, kann die Ausbildungsvergütung pro verschuldete Fehlstunde um 1/169 der Ausbildungsvergütung gekürzt werden.

Persönliches Werkzeug

Zu den überbetrieblichen Lehrgängen sind die für den theoretischen und praktischen Unterricht notwendigen Gegenstände mitzubringen. Das jeweils erforderliche persönliche Werkzeug und die eigene persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind abhängig vom jeweiligen Lehrgang und ist der beigefügten Liste Werkzeug und PSA zu entnehmen. Die ÜBL-Themen sind bei den jeweiligen ÜBL-Terminen angegeben.

Den Auszubildenden stehen Spinde für die Aufbewahrung des Werkzeugs bei den Werkstätten zur Verfügung. Werkzeugkoffer aus Kunststoff oder Metall passen nicht in die Spinde und sind auch nicht notwendig. Werkzeug darf nicht ins KPZ-Wohnheim mitgenommen werden. Nach jedem Block ist der Spind zu leeren, so dass der Spind von nachfolgenden Auszubildenden genutzt werden kann. Nicht geleerte Spinde werden am Ende des Kalenderjahres und am Ende des Schuljahres geöffnet und die Inhalte entnommen. Die Inhalte stehen nur für kurze Zeit zur Abholung bereit und werden danach entsorgt. Es erfolgt dazu eine gesonderte Mitteilung an alle Auszubildenden.

Ausbildungsnachweise („Berichtsheft“)

Während der Ausbildung im Betrieb, während den ÜBL oder der Berufsschule sind Ausbildungsnachweise von den Auszubildenden zu erstellen. Die Ausbildungsnachweise sind von Ihnen zu kontrollieren und zu bestätigen. Bereits im Ausbildungsvertrag muss geregelt werden, ob die Ausbildungsnachweise schriftlich oder digital geführt werden. Hierüber entscheidet der Ausbildungsbetrieb.

Natürlich können schriftliche Ausbildungsnachweise auch am PC erstellt, gespeichert und ausgedruckt werden. Für vollständig digital geführte Ausbildungsnachweise werden unterschiedliche Systeme am Markt angeboten. Die Ausbildungsnachweise, egal ob analog oder digital, sind regelmäßig durch den Ausbildungsbetrieb auf Richtigkeit zu prüfen und durch Unterschrift bzw. elektronischer Signatur zu bestätigen. Beispiele zur Führung der Ausbildungsnachweise finden Sie u. a. unter www.dachtechnik.bayern. Auszubildende müssen Gelegenheit haben, die Ausbildungsnachweise währen der Arbeitszeit zu führen. Ausbildungsnachweise sollten folgende Angaben enthalten:

Betriebliche Ausbildung

Datum, Baustelle, Dauer, detaillierte Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit, Beschreibung der verwendeten Baustoffe, Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte etc.

ÜBL und Berufsschule

Kursbezeichnung bzw. Lernfeld, Thema des Kurses, vermittelte Kenntnisse und Vorgehensweisen, ausgeführte Arbeitsproben.

Bei Zwischen- und Gesellenprüfung sind analoge Ausbildungsnachweise schriftlich einzureichen. Für digitale Ausbildungsnachweise sind die Zugangsdaten eine Woche vor der Prüfung im Sekretariat des KPZ bekannt zu geben, damit eine Einsichtnahme bei der Prüfung möglich ist. Die Ausbildungsnachweise werden auf Vollständigkeit und Inhalt kontrolliert und bewertet. Die Bewertung wird Ihnen unabhängig vom Bestehen der Prüfung mitgeteilt. Beachten Sie bitte, dass unzureichende Ausbildungsnachweise im Falle eines Nichtbestehens der Gesellenprüfung Schadenersatzansprüche Ihres/r Auszubildenden gegenüber dem Ausbildungsbetrieb auslösen können.

Prüfungen

Alle Termine für das laufende Schuljahr werden unter www.dachtechnik.bayern eingestellt. Die Zwischenprüfungen werden bei der Regelausbildungsdauer von drei Jahren im 2. Ausbildungsjahr durchgeführt. Bei zweijähriger Ausbildungsdauer wird die Zwischenprüfung im 3.  Ausbildungsjahr durchgeführt. Ihr/e Auszubildende/r wird über Sie dazu gesondert eingeladen. Der oder die Prüfungsbeste einer Prüfungsgruppe mit den meisten Punkten in Theorie, Praxis und Berichtsheft wird von uns mit einem Preis von 100 € belohnt.

Die Gesellenprüfung wird gruppenübergreifend im Winter (bei verkürzter Ausbildungsdauer oder vorzeitiger Zulassung zur Gesellenprüfung) oder im Sommer zum Ende des Schuljahres durchgeführt. Nach Zulassung zur Gesellenprüfung werden die Termine für die praktische Prüfung in Abhängigkeit vom betrieblichen Schwerpunkt und der Prüfungsnummer präzisiert. Unterkunft und Verpflegung während der Gesellenprüfung sind vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlen.

Über die Möglichkeiten zur Unterbringung im WHKPZ und Verpflegung im WHBSZ werden Sie mit der Einladung zur Zwischenprüfung und Gesellenprüfung informiert.

Haus- und Werkstattordnung

Der ordnungsgemäße Ablauf der ÜBL und damit der Erfolg des Ausbildungsziels kann nur durch Einhaltung der Haus- und Werkstattordnung erreicht werden. Sowohl für die Unterbringung im Wohnheim KPZ (WH KPZ) sowie den Schulungsräumen und Werkstätten sind die beigefügten Regelungen zu beachten. Zusätzlich sind den Anordnungen der Ausbildungsleitung, der Ausbilder oder den Verwaltungsfachkräften Folge zu leisten. Dies beinhaltet insbesondere auch die pflegliche Handhabung von uns gestelltem Werkzeug und Maschinen und des Materialverbrauchs.

Ein Verstoß gegen die Haus- und Werkstattordnung sowie den Anweisungen des Ausbilders können zum Ausschluss von der Schulungsmaßnahme führen. Strafrechtliche Vergehen werden von uns zur Anzeige gebracht. Sachbeschädigungen müssen ersetzt werden, mutwillige Beschmutzungen, Graffiti oder Materialzerstörung wird bestraft.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aufgrund der Auflagen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind wir verpflichtet, streng auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. das Tragen von Sicherheitsschuhen in der Werkhalle und angemessener Arbeitskleidung (lange Hosen) zu achten. Beachten Sie dazu die beigefügte Liste Werkzeug und PSA für die Ausstattung Ihres/r Auszubildenden. Eine Teilnahme an den ÜBL kann nur bei geeigneter Schutzkleidung erfolgen. In jedem ÜBL erhalten die Auszubildenden vom jeweiligen Ausbilder eine kursspezifische Ein- und Unterweisung zu Gefahren, Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen. Die BG BAU stellt sich im 1. Ausbildungsjahr mit ihrem Programm für überbetriebliche Unterweisungsstätten während der ÜBL vor und erläutert wesentliche Elemente zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Abreise

Für die Abreise von Waldkirchen steht Auszubildenden die Schnellbuslinie 100 ab Waldkirchen zur Verfügung.

Verbesserungsmaßnahmen

Es ist möglich, dass bei der Durchführung der ÜBL oder in der Unterkunft nicht alles reibungslos abläuft oder sich Gründe zu Beanstandungen oder Verbesserungsmöglichkeiten ergeben. Gerne nehmen wir dazu Ihre Anregungen entgegen. Wählen Sie dazu die angegebenen Kontaktdaten der Ausbildungsstätte in Waldkirchen oder der Geschäftsstelle München. Ihre Auszubildenden werden von uns aufgefordert, die ÜBL und die Unterbringung zu bewerten. Kontinuierliche Verbesserung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres zertifizierten Qualitätsmanagements. Alle Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr erhalten zudem eine „DACHZUBI-Karte“ von uns, die wichtige Kontaktdaten Ihrer zuständigen Innung und der bayernweiten DACHZUBI-WhatsApp-Nummer enthalten.

Sollten noch Fragen offen sein oder sich auch erst im Rahmen der Durchführung der ÜBL ergeben stehen wir gerne unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.

Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter

Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.

Informationsblatt für Ausbildungsbetriebe zur Unterbringung während der überbetrieblichen Ausbildung

 

Sehr geehrte Ausbildende,

für Ihre/n Auszubildende/n stehen für die Unterkunft während der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBL) moderne Zweibett- und Mehrbettzimmer mit jeweils eigener Toilette und Dusche entsprechend den Forderungen des Berufsbildungs-Tarifvertrages (BBTV) im Wohnheim KPZ (WH KPZ) zur Verfügung. Zusätzlich sind Räume mit Freizeitangeboten wie Fernsehräume, Tischtennis, Billard, Kicker, Fitnessraum etc. und eine Teeküche vorhanden.

Anzahl Zimmer und Ausstattung

Das Wohnheim verfügt über vier Stockwerke mit Haupteingang von der Bahnhofstraße. Das Wohnheim bietet Club- und Mehrzweckräume, Teeküche, 24 Zimmer à 22 m². Auf allen Stockwerken steht kostenfreies WLAN mit Jugendschutzfilter zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Schreibtischen mit Stühlen, Einbauschränken, Dusche, WC und Waschtisch ausgestattet. Die Fenster sind Dreh-Kippfenster, die geöffnet werden können und mit einer Zwangslüftung zur Vermeidung von Feuchtigkeit- und Schimmelbildung.

Das WH KPZ hat den Haupteingang in der Bahnhofstraße 23 in Waldkirchen und liegt unmittelbar neben dem Wohnheim der Berufsschule (WH BSZ) des Landkreises Freyung-Grafenau. Zwischen beiden Wohnheimen gibt es einen direkten Verbindungsweg.

Tagsüber, während der Unterrichtszeit der ÜBL ist das WH KPZ geschlossen. Alle Mahlzeiten werden im Speisesaal des WH BSZ eingenommen.

Anreise zur ÜBL

Die Anreise ist am Sonntag von 18:00 bis 23:00 Uhr möglich. Bei Ankunft melden Sie sich bitte zuerst an der Anmeldung an. Bei der Anmeldung wird ein Schlüssel- und Wäschepfand von 25,00 € erhoben, das bei Abreise am Blockende zurückbezahlt wird, wenn alles vollständig und unbeschädigt zurückgegeben wurde. Nach 23:00 Uhr ist eine Anmeldung nur in begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen möglich. Das Hereinlassen von Personen durch Öffnen von Eingängen und Fluchtwegen ist nicht gestattet und gilt als Verstoß gegen die Hausordnung.

Bettwäsche und Handtücher

Bettwäsche und Handtücher werden den Auszubildenden bei ihrer Anreise gegen Pfand ausgeteilt und wöchentlich gegen frische Bettwäsche und Handtücher getauscht. Die Verwendung eigener Handtücher und Bettwäsche im WHKPZ ist nicht gestattet. Bei Abreise wird das Pfand bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe der Textilien wieder ausgezahlt.

Hausordnung

Mit gleicher Post erhalten alle Auszubildenden die Hausordnung des WH KPZ. Mehrfache Verstöße gegen die Hausordnung führen zum Ausschluss von der Unterkunft im WH KPZ für das restliche Schuljahr und die Unterbringung und Verpflegung ist auf eigene Kosten zu organisieren. Bei bestimmten Vergehen kann ein Ausschluss auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

Parkplätze

Auf dem Gelände unseres Wohnheims steht eine geringe Anzahl Parkplätze im Eingangsbereich zur Verfügung, deren Befahrung nur bis 22:00 Uhr möglich ist. Danach wird die Zufahrt gesperrt. Bei vollem Parkplatz oder Anreise nach 22:00 Uhr können Sie die Parkplätze neben unserer Halle Holztechnik benutzen. Sie können auch Parkplätze oder öffentliche Parkplätze auf eigene Kosten nutzen. Alle Entfernungen sind so gering, dass es sich lohnt auf die Benutzung des eigenen Wagens zu verzichten.

Abreise von der ÜBL

Die Abreise erfolgt am Freitag bis 07:30 Uhr (oder am Donnerstag, wenn der Freitag ein Feiertag ist). Bestellte Lunchpakete sind vor Unterrichtsbeginn im WH BSZ abzuholen. 

mit freundlichen Grüßen

Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.

Jürgen Lehner
Ausbildungsleiter

Das Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und von der SOKA-DACH als Ausbildungsstätte gemäß BBTV 2012 und späteren Fassungen anerkannt.

Die Ansprechpartner beim Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. (KPZ) helfen Ihnen bei Fragen rund um die Zwischenprüfung im Dachdeckerhandwerk gerne und kompetent weiter.

Kompetenzzentrum Dachtechnik
Waldkirchen e. V.
Ausbildungsstätte Waldkirchen
Freyunger Straße 8
94065 Waldkirchen
Telefon08581 / 9876-0
Fax08581 / 9876-26
E-Mailkompetenzzentrum@dachtechnik.bayern
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